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#Erdogan erklärt deutschen Botschafter zu unerwünschter Person

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Erdogan erklärt deutschen Botschafter zu unerwünschter Person

Die Türkei hat die Botschafter Deutschlands, der USA und mehrerer anderer Staaten zu unerwünschten Personen erklärt. Er habe das Außenministerium dazu angewiesen, erklärte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan am Samstag in Eskisehir. „Ich habe unserem Außenminister den Befehl gegeben. Ich sagte, kümmern Sie sich darum, diese zehn Botschafter so schnell wie möglich zur „Persona non grata“ zu erklären“, sagte Erdogan.

Zuvor hatte Erdogan den Botschaftern bereits wegen einer Forderung zur Freilassung des Kulturförderers Osman Kavala indirekt mit der Ausweisung gedroht. Es war zunächst unklar, ob Erdogans neueste Aussagen nun unmittelbar zu einer Ausweisung der Diplomaten von insgesamt zehn Ländern führen würden.

„Wir können nicht den Luxus haben, sie in unserem Land willkommen zu heißen“, hatte Erdogan am Donnerstag der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zufolge mit Blick auf die Diplomaten erklärt. „Steht euch zu, der Türkei so eine Lektion zu erteilen? Wer seid ihr schon?“ Deutschland oder die USA ließen „Ganoven, Mörder und Terroristen“ auch nicht einfach frei.

Freilassung Kavalas gefordert

Die Botschaften von Deutschland und neun weiteren Ländern in Ankara hatten am Montag einen Aufruf veröffentlicht, in dem sie mit Verweis auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Freilassung des 2017 verhafteten Kavala forderten. Das türkische Außenministerium lud daraufhin die betreffenden Botschafter vor. Unter den einbestellten Diplomaten waren auch die der USA, Frankreichs und der Niederlande.

Osman Kavala


Osman Kavala
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Bild: AFP

Der EGMR hatte 2019 bereits Kavalas Freilassung gefordert. Die Türkei ignoriert das Urteil bislang, obwohl sie als Mitglied des Europarats eigentlich zur Umsetzung verpflichtet ist. Kavala und mehr als 50 weiteren Angeklagten wird in einem Prozess ein Umsturzversuch im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten in Istanbul 2013 vorgeworfen. Kavala wird zudem der „politischen und militärischen Spionage“ im Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 beschuldigt.

Nach einer Erklärung zur „Persona non grata“ muss der Entsendestaat den entsprechenden Diplomaten eigentlich abberufen, er muss dann innerhalb einer vom Empfangsstaat gesetzten Frist das Land verlassen. Dieser Vorgang ist in Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen geregelt. Die Erklärung eines bestimmten Diplomaten zur „Persona non grata“ setzt kein Fehlverhalten voraus. Sie liegt im Ermessen des Empfangsstaates und muss nicht begründet werden.

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