#Ermittlungen gegen Boateng wieder aufgenommen
„Ermittlungen gegen Boateng wieder aufgenommen“
Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren gegen den FC-Bayern-Profi Jérôme Boateng wieder aufgenommen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der F.A.Z., zunächst berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“. Demnach geht es um den Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung „zum Nachteil der Geschädigten Kasia L.“, so die Ermittler. Das Verfahren mit Tatzeitpunkt im Oktober 2019 war ursprünglich am 20. Dezember 2019 aufgenommen und im Juni vorläufig eingestellt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollte der Ausgang eines anderen Verfahrens gegen Boateng abgewartet werden, zudem habe die Geschädigte entschieden, keine weiteren belastenden Angaben mehr zu machen.
Die Anfang Februar verstorbene Kasia Lenhardt war eine frühere Freundin des Fußballspielers. Am Tag nach ihrem Tod sei das Verfahren wegen „neuer Erkenntnisse“ wieder aufgenommen worden, so die Staatsanwaltschaft. Diese Erkenntnisse könnten „Hinweise auf eine mögliche Fortführung des Verfahrens geben“.
Die 25 Jahre alte Lenhardt war am 9. Februar tot in einer Wohnung in Berlin-Charlottenburg aufgefunden worden. Nach Angaben der Polizei lagen keine Hinweise auf Fremdverschulden vor. Lenhardt war 2012 durch ihre Teilnahme an der Pro-Sieben-Show „Germany’s next Topmodel“ bekannt geworden, wo sie den vierten Platz belegte. Auf Instagram folgten ihr mehr als 200.000 Nutzer. Eine Woche vor ihrem Tod hatte Boateng die Trennung des Paares bekannt gegeben, beide machten sich öffentlich gegenseitig Vorwürfe. Lenhardt hinterließ einen Sohn aus einer früheren Beziehung.
Das Amtsgericht München hatte bereits im Dezember eine Anklage gegen Boateng wegen Körperverletzung in Teilen zugelassen. Geschädigte ist laut Anklage der Staatsanwaltschaft eine ehemalige Lebensgefährtin. Die Anwaltskanzlei, die Boateng vertritt, erklärte WDR und SZ im September, es handle sich um einen „privaten Sachverhalt, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe“.
Wie „Die Zeit“ weiter berichtete, habe die Zeitung Boatengs Anwältin um eine Stellungnahme zu den nun wieder aufgenommenen Ermittlungen gebeten, dürfe jedoch nicht aus dem Antwortschreiben zitieren. Wie die Staatsanwaltschaft München mitteilte, hatte Boateng im Juni 2020 Anzeige wegen Strafverfolgung Unschuldiger gegen die sachbearbeitende Staatsanwältin gestellt, das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Jérôme Boateng die Unschuldsvermutung.
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