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#EU-Kommission geht gegen Industriesubventionen vor

EU-Kommission geht gegen Industriesubventionen vor

Das Vordringen chinesischer Konzernen auf dem europäischen Binnenmarkt wird von der EU seit langem skeptisch beobachtet – insbesondere, wenn sie mit Hilfen von Subventionen auf Einkaufstour gehen und an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und so die Konkurrenz aus der EU ausstechen. Bisher aber fehlt der Staatengemeinschaft ein Instrument, um das zu verhindern.

Das Wettbewerbsrecht erlaubt der Kommission nur, gegen die Verzerrung des Wettbewerbs wegen der Zahlung von Subventionen durch die eigenen Mitgliedstaaten vorzugehen. Das soll sich nun ändern. Die zuständige Kommissionvizepräsidentin und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will an diesem Mittwoch ein Gesetzesentwurf vorlegen, der das Verbot von oder Auflagen für Übernahmen und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ermöglichen soll, wenn ein Unternehmen aus einem Drittstaat – also nicht nur aus China – Subventionen bekommen hat.

Rückabwicklung einer Übernahme im Extremfall möglich

Ein 64 Seiten langer Entwurf des Vorschlags liegt der F.A.Z. vor. Die Unternehmen werden verpflichtet, sich eine Übernahme vorab genehmigen zu lassen, wenn sie innerhalb der vorhergehenden drei Jahre mehr als 50 Millionen Euro Subventionen aus einem Nicht-EU-Land erhalten haben und das Zielobjekt einen Umsatz von mehr als 500 Millionen Euro erzielt. 

Bei öffentlichen Ausschreibungen liegt die sogenannte Notifizierungsschwelle bei 250 Millionen Euro. In diesem Fall müssen die Unternehmen nicht nur angeben, welche Subventionen sie selbst, sondern auch wesentliche Zulieferer innerhalb der vergangenen drei Jahre bekommen haben. Bei Bedenken kann die Kommission das Unternehmen von der Teilnahme an der Ausschreibung ausschließen.  

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Unabhängig davon kann die Kommission aus eigener Initiative etwa nach Hinweisen Dritter auch im Nachhinein Übernahmen und Ausschreibungen überprüfen, bei denen die Schwellen unterschritten wurden – zumindest dann, wenn es den Verdacht gibt, dass der Wettbewerb verzerrt wurde. Als generell unproblematisch sollen dabei aber Subventionen von insgesamt 5 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren gelten. 

Hat die Kommission den Verdacht, dass Subventionen von Nicht-EU-Staaten den Wettbewerb verzerrt haben, kann sie etwa eine Rückzahlung der Beihilfen inklusive Zinsen oder die Trennung von einzelnen Geschäftsfeldern verlangen. Im Extremfall kann sie die Rückabwicklung einer Übernahme vorgeben. Die Verordnung kann nur in Kraft treten, wenn das Europaparlament und der Ministerrat, das Gremium der Staaten, zugestimmt haben. Das dauert normalerweise mindestens zwei Jahre.  

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