„EU-Kommission wagt Vorstoß für Kerosinsteuer“
Die Einführung einer europäischen Kerosinsteuer war ein Kernthema des Europawahlkampfs des heutigen Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans. Seither ist es ruhig darum geworden, auch wenn Timmermans immer mal für die Idee warb. Nun aber will die Kommission in ihrem „Fit for 55“-Klimapaket Mitte Juli auch neue Regeln für die Energiesteuern vorschlagen und auch den Luftverkehr in die Pflicht nehmen. Das geht aus einem Entwurf hervor, der der F.A.Z. vorliegt.
Die Staaten sollen verpflichtet werden, die europäischen Mindeststeuern für Energie auch auf Kerosin anzuwenden. Das soll aber nur für innereuropäische Flüge gelten. Zudem soll die Kerosinsteuer schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren eingeführt werden.
Soweit die internationalen Abkommen das zuließen, will die Kommission es den Staaten zudem freistellen, auch auf Flüge in Nicht-EU-Staaten eine Kerosinsteuer zu erheben. Cargoflüge sollen generell ausgenommen sein. Ihnen drohten sonst Nachteile im internationalen Wettbewerb, heißt es in dem Entwurf. Anbieter aus Nicht-EU-Staaten hätten einen hohen Marktanteil im innereuropäischen Verkehr und müssten nach den meisten internationalen Abkommen von Kerosinsteuern ausgenommen werden.
Die Befreiung des Luftverkehrs von der Kerosinsteuer geht auf das Chicagoer Abkommen von 1944 zurück, mit dem die internationale Zivilluftfahrt gefördert werden sollte. Den EU-Staaten steht es nach der Energiesteuerrichtlinie von 2003 zwar frei, eine Kerosinsteuer zu erheben. Das haben aber nur die Niederlande getan.
In Deutschland gibt es allerdings eine Luftverkehrsabgabe auf jedes Flugticket. Die wird bei Starts in Deutschland erhoben. Eine Kerosinsteuer fiele hingegen nur beim Tanken an. Die Energiesteuern insgesamt sollen sich künftig nach dem Energiegehalt des jeweiligen Treibstoffs oder Brennstoffs richten. Es soll aber etwa Steuerbefreiungen für energieintensive Unternehmen geben, die im internationalen Wettbewerb zurückfallen könnten. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen EU-Parlament und Ministerrat zustimmen. Die Hürde ist in diesem Fall besonders hoch, da die EU-Staaten in Steuerfragen einstimmig entscheiden müssen.
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