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#EU-Kommission will Freiheit der Medien besser schützen

„EU-Kommission will Freiheit der Medien besser schützen“

Die EU-Kommission will mit einer neuen Gesetzesinitiative die Medienfreiheit besser schützen. Europäische Anbieter sähen sich „zunehmend Eingriffen in redaktionelle Entscheidungen ausgesetzt“, heißt es in der Begründung eines der F.A.Z. vorliegenden neuen Gesetzentwurfs, den die Kommission an diesem Freitag vorstellen will. Dies führe zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen – so begründet sie ihre Zuständigkeit. Denselben Effekt habe die „opake und unfaire Vergabe ökonomischer Ressourcen“ oder von Anzeigenaufträgen, um eine „regierungsfreundliche“ Berichterstattung zu befördern.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Die Kommission will dafür einheitliche Mindeststandards setzen und Regelungslücken schließen. Die Initiative richtet sich in der Praxis gegen massive Eingriffe in den Medienmarkt, wie sie die ungarische und polnische Regierung in den vergangenen Jahren unternommen haben. Die Kommission konnte bisher, wenn überhaupt, nur auf Umwegen dagegen vorgehen.

Schutz redaktioneller Entscheidungen

Der Entwurf untersagt es den Behörden der Mitgliedstaaten, direkt oder indirekt in redaktionelle Entscheidungen einzugreifen oder sie zu beeinflussen. Journalisten und ihre Angehörigen dürfen nicht deshalb bestraft oder überwacht werden, weil sie ihre Quellen nicht preisgeben – es sei denn, dies ist durch ein überragendes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Auch der Einsatz von Spionagesoftware gegen Journalisten, wie etwa im Pegasus-Skandal der Fall, wird grundsätzlich verboten, wobei Ausnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit zulässig bleiben. Die Mitgliedstaaten sollen unabhängige Stellen schaffen, die Beschwerden nachgehen. Wenn Staaten Anzeigen schalten, sollen die dafür aufgewendeten Beträge je Medium offen gelegt werden.

Der „Media Freedom Act“ legt auch Standards für öffentliche Medienanbieter fest. Sie sollen „in unparteiischer Weise eine Pluralität von Informationen und Meinungen zur Verfügung stellen“. Das Führungspersonal soll auf „transparente und nicht-diskriminierende“ Weise und auf Basis eines nationalen Gesetzes bestimmt werden. Die Staaten wiederum müssen dafür Sorge tragen, dass die Anbieter hinreichend finanziert sind. Dies war zum Beispiel in Slowenien unter der früheren nationalkonservativen Regierung nicht der Fall.

Die EU-Kommission würde durch die Verordnung dazu ermächtigt, die Medienfreiheit im Binnenmarkt zu überwachen und darüber jährlich zu berichten. Unterstützt werden soll sie durch ein neues EU-weites Aufsichtsgremium, in dem die nationale Aufsichtsbehörde jedes Mitgliedslandes vertreten ist. In diesem Gremium sollen Informationen ausgetauscht und Probleme besprochen werden; es soll selbst Stellungnahmen abgeben können. Die Kommission würde das Sekretariat stellen und ein nicht-stimmberechtigtes Mitglied. Durchsetzen ließen sich Verstöße gegen die Schutzstandards aber nur über Vertragsverletzungsverfahren.

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