#EU-Parlament will Kommission verklagen
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„EU-Parlament will Kommission verklagen“
Das Europäische Parlament wird in der nächsten Woche eine Klage gegen die EU-Kommission einreichen, weil sie ein neues Instrument zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit nicht angewendet hat. Eine Klage des Parlaments gegen die Kommission geschieht erst zum dritten Mal in der Geschichte der Europäischen Union und bringt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in eine schwierige Lage. Der Beschluss, über den das Plenum in der nächsten Woche abstimmen wird, fiel nach intensiven Verhandlungen zwischen den proeuropäischen Fraktionen. Durchgesetzt haben sich am Ende die Vertreter einer harten Linie.
Gemäß seinem Resolutionstext „bedauert“ das Parlament, dass die Kommission seiner Aufforderung von Ende März nicht nachgekommen ist, Verfahren wegen der „offensichtlichsten Fälle von Brüchen der Rechtsstaatlichkeit in der EU“ einzuleiten. Das bezieht sich auf die sogenannte Rechtsstaatskonditionalität, die mit dem EU-Finanzrahmen für die nächsten sieben Jahre beschlossen worden ist und die seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Demnach kann die EU-Kommission Sanktionen gegen Staaten beantragen, wenn sie den begründete Verdacht hegt, dass rechtsstaatliche Defizite dort zu Lasten des EU-Haushalts gehen.
Als offensichtlichste Fälle gelten Ungarn und Polen. Beide Staaten haben gegen die neue Verordnung beim Europäischen Gerichtshof geklagt. Von der Leyen hat ihnen zugesichert, dass sie keine Verfahren eröffnen werde, solange über die Klagen nicht entschieden sei. Dagegen richtet sich die Klage der Abgeordneten.
Kommission hat vier Monate Zeit
Sie steht auf der Grundlage von Artikel 265 der EU-Verträge. Das dort vorgesehene Verfahren verlangt, dass das Parlament zunächst die Kommission von seiner Klageabsicht unterrichtet. Die Kommission hat dann zwei Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Nach einer Frist von weiteren zwei Monaten kann die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) eingereicht werden. Gemäß Resolutionsentwurf soll die Parlamentsverwaltung „unmittelbar“ die Vorbereitungen dafür einleiten. Von der Leyen muss nun entschieden, ob sie innerhalb der vier Monate gegen Ungarn, Polen und mögliche weitere Staaten vorgeht oder eine Klage einleitet. Die Vizepräsidentin Vera Jourova hatte Anfang der Woche angedeutet, dass die Kommission noch in diesem Jahr tätig werden könnte, wenn der EuGH „zu spät“ entscheide.
Wie viel Druck das Parlament auf die Kommission ausüben soll, war bis zuletzt zwischen den Fraktionen im Europaparlament umstritten. In nächtlichen Verhandlungen setzten Liberale, Grüne und Linke durch, dass das Klageverfahren ohne weiteren Verzug eingeleitet werden soll. „Es kann nicht sein, dass Viktor Orbán ohne jedwede Sanktion Ungarn zu einer Diktatur umbaut“, sagte der Verhandlungsführer der Grünen, Daniel Freund, der F.A.Z. Von der Leyen müsse sich nun entscheiden: „Entweder sie kämpft mit uns für den Rechtsstaat – oder sie bleibt wegen Druck aus Ungarn und Polen weiter Untätigkeit.“
Den Ausschlag gab, dass die zunächst zögerlichen Sozialdemokraten sich dieser harten Linie anschlossen. Damit stand die christlich-demokratische EVP, die für einen Aufschub war, isoliert da. Sie schloss sich am Freitagvormittag der Mehrheit an, konnte jedoch nurmehr eine kosmetische Änderung durchsetzen: Der Parlamentspräsident soll nun zwei Wochen Zeit bekommen, bevor er die Kommission von der Klageabsicht notifiziert. Der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber hatte noch am Donnerstag der F.A.Z. gesagt: „Wir erwarten, dass die Kommission die Anwendungs-Richtlinien für die Rechtsstaatskonditionalität noch vor der Sommerpause vorlegt. Dabei wollen und werden wir konstruktiv mitarbeiten, was sich nicht mit einer Klage verträgt.“
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