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EU vor Klage gegen Astra-Zeneca

Die EU-Kommission will gegen den schwedisch-britischen Pharmakonzern Astra-Zeneca klagen, weil dieser seine Impfstoff-Lieferzusagen nicht eingehalten hat. Darüber hat die Generalsekretärin der EU-Behörde, Ilze Juhansone, die Botschafter der Mitgliedstaaten am Mittwoch informiert. Die Vertreter der Staaten seien ermuntert worden, bis zu diesem Freitag der Klage beizutreten, berichteten EU-Diplomaten. Einige Länder hätten dies bereits getan. Andere, unter ihnen Deutschland und Frankreich, hätten vor einer Entscheidung Einsicht in die Klageschrift verlangt. Ein Kommissionssprecher sagte am Donnerstag, die EU-Behörde habe noch nicht endgültig darüber entschieden, vor Gericht zu gehen.

Werner Mussler

Hintergrund der Klage ist, dass das Unternehmen bisher deutlich weniger Impfstoff in die EU geliefert hat, als im Bestellvertrag vom August 2020 ausgewiesen ist. Darin hieß es, AZ werde „nach besten Kräften“ (best efforts) im ersten Quartal des Jahres 120 Millionen Dosen und im zweiten 180 Millionen Dosen liefern. Tatsächlich erhalten hat die EU im ersten Vierteljahr 30 Millionen Dosen, für das zweite hat AZ zuletzt 70 Millionen zugesagt.

Verpflichtungen in Großbritannien erfüllt

Das Unternehmen begründet die Ausfälle mit Produktionsschwierigkeiten. Die Brüsseler Behörde ist dagegen verärgert, dass AZ seine Lieferverpflichtungen in Großbritannien weitgehend erfüllt hat. Im Rechtsstreit dürfte es darum gehen, ob die „Best-Efforts“-Klausel die Ausfälle rechtfertigt und der britische Vertrag dem Hersteller eindeutigere Pflichten auferlegt als jener mit der EU. Einige Juristen argumentieren, London habe besser verhandelt als die EU-Vertreter.

Als Vorstufe zu der juristischen Auseinandersetzung hatte die Kommission im März ein vertraglich vorgesehenes Streitschlichtungsverfahren ausgelöst. Dieses ist offenbar ergebnislos verlaufen. Dass die EU-Behörde jetzt vor Gericht zieht, hat nach Angaben von EU-Diplomaten vor allem „rechtswahrende“ Gründe. Es könne kaum darum gehen, das Unternehmen kurzfristig zu weiteren Lieferungen zu zwingen. „Wo nicht genug produziert wird, kann auch nicht genug geliefert werden“, sagte ein EU-Beamter. Die Klage sei aber notwendig, um im länger dauernden Rechtsstreit mit AZ, der vor einem belgischen Gericht ausgetragen werden wird, die Fristen einzuhalten.

In Berlin und Paris wird die Klage auch deshalb skeptisch gesehen, weil sie dem Ansehen des AZ-Impfstoffs weiteren Schaden zufügen könnte. Nach Impfungen mit dem Vakzin sind in höchst seltenen Einzelfällen Hirnvenenthrombosen aufgetreten. Während die EU-Arzneimittelagentur Ema dennoch uneingeschränkt empfiehlt, das Präparat zu verabreichen, haben die Behörden in den Mitgliedstaaten teilweise altersbezogene Einschränkungen verordnet. In Deutschland sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. „Das AZ-Vakzin ist wirksam und sicher, und für einen raschen Impferfolg ist es unabdingbar, das sieht auch die EU-Kommission so“, hieß es in Diplomatenkreisen. Das Ansehen des Impfstoffs erleide möglicherweise weiteren Schaden, wenn die EU-Behörde jetzt Klage erhebe.

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