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#EU vs. WhatsApp: Wird sich der Messenger ändern müssen?

„EU vs. WhatsApp: Wird sich der Messenger ändern müssen?“

Dass WhatsApp bereits in der Vergangenheit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aneinanderstieß, ist kein großes Geheimnis. Doch selbst Rekordstrafen scheinen Mutterkonzern Meta (Facebook) nicht überzeugen zu können. Nun stellt die EU-Kommission ein Ultimatum samt Deadline.

Datenschutz
WhatsApp vs. EUBildquelle: ElenzaPhotograhy / NakNakNak / Pixabay

Im Jahr 2021 sorgte WhatsApp und dessen Änderung seiner Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzrichtlinien für Furore. Denn es wurde vermutet, dass eine Aktualisierung dem US-Unternehmen die Berechtigung erteilen würde, Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Meta (Facebook) zu teilen. Es folgte eine Welle der Entrüstung, im Rahmen derer zahlreiche Nutzer auf WhatsApp-Alternativen wie Signal und Telegramm umstiegen. Daraufhin ruderte der Instant-Messaging-Dienst zurück. WhatsApp verschob die Bestätigungs-Frist und versicherte, dass der Datenaustausch mit Facebook nicht für die Anwender im europäischen Raum gelte. Inzwischen haben sich die Gemüter beruhigt, doch der offizielle Nachhall scheint dem Messenger bis heute Probleme zu bereiten.

EU-Kommission fordert Einhaltung des Verbraucherschutzrechts

Laut einer aktuellen Pressemeldung hat die EU-Kommission weiterhin Bedenken bezüglich der geänderten WhatsApp-Nutzungsbedingungen und -Datenschutzrichtlinien. Primär geht es darum, dass diese möglicherweise nicht mit dem EU-Verbraucherschutzrecht vereinbar sind. Daher fordert die Kommission zusammen mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) das US-amerikanische Unternehmen nun dazu auf, das Gegenteil zu beweisen. Folgende Fragen stehen im Raum:

  • Werden die Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend klar über die Folgen ihrer Entscheidung, die neuen Nutzungsbedingungen des Unternehmens zu akzeptieren oder abzulehnen, informiert?
  • Sind die In-App-Benachrichtigungen von WhatsApp, mit denen die Verbraucher aufgefordert werden, die neuen Bedingungen und Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren, angemessen?
  • Haben die Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend Gelegenheit, sich mit den neuen Bedingungen vertraut zu machen, bevor sie sie akzeptieren?

Gesetzte Frist für WhatsApp: Ein Monat

Die EU-Kommission gewährt WhatsApp einen Monat lang Zeit, um die Rechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens nachzuweisen. Ferner soll die Meta-Tochter angeben, ob diese Einnahmen im Zusammenhang mit den Nutzerdaten erzielt. Dieser Punkt ist von besonderem Interesse, da sich die Kommission bereits im Januar 2022 über den Austausch personenbezogener Daten der Nutzer zwischen WhatsApp und Facebook und Dritten besorgt zeigte – trotz der 2021 geleisteten Versicherungen des US-amerikanischen Unternehmens.

Damals forderte die Kommission WhatsApp ebenfalls auf, Auskunft über die geänderten Nutzungsbedingungen zu erteilen. Die daraufhin angegebenen Maßnahmen wurden jedoch als unzureichend und für Nutzer verwirrend eingestuft. Ob und welche Aktionen die EU-Kommission nach Ablauf der nun gesetzten Frist vornehmen wird, sollte der Instant-Messaging-Dienst die geforderten Nachweise nicht erbringen können oder wollen, bleibt allerdings offen.

Bildquellen

  • WhatsApp-Sicherheit: ElenzaPhotograhy / qimono / Pixabay
  • WhatsApp vs. EU: ElenzaPhotograhy / NakNakNak / Pixabay

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