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#Prozess um Vergewaltigung in Frankfurt

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Die Tat ist auf Video aufgezeichnet, der Täter wurde zeitnah festgenommen, er und das Opfer sagen vor Gericht aus. Und trotzdem ist es ein Prozess mit einigen Herausforderungen, der am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Frankfurt beginnt. Angeklagt ist ein Vierunddreißigjähriger, der im Februar 2023 eine bewusstlose 26 Jahre alte Frau im Frankfurter Hauptbahnhof vergewaltigt haben soll. Laut Anklage versuchte er zunächst mehrfach, sie hinzustellen, schob ihr dabei den Pullover hoch, berührte sie an der Brust, riss ihr dann die Hose runter und vergewaltigte sie etwa zehn Sekunden lang. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe dabei ausgenutzt, dass die Frau keinen entgegenstehenden Willen zeigen konnte.

Die Frau sagt vor Gericht, sie könne sich nicht erinnern. An dem Tag habe sie verschiedene Drogen genommen, unter anderem Heroin und Crack. Aktuell befindet sie sich in einer Suchtklinik, die Tat belaste sie nicht mehr.

Auch der Angeklagte gibt an, sich an die Tat und an mehrere Stunden davor nicht erinnern zu können. In seiner teils wirren Einlassung, die durch häufiges Fragen des Richters ergänzt werden muss, äußert er die Vermutung, jemand habe ihm am Vorabend etwas in sein Getränk gemischt: Er sagt, er habe bereits seit dem Vormittag Alkohol getrunken, vor allem Whisky. An einem Kiosk nahe dem Hauptbahnhof habe er sich dann eine Flasche Bier geholt und sei dort von Unbekannten angesprochen worden. Er könne sich nur noch erinnern, wie er ein paar Schlucke von dem Bier nahm, danach setze seine Erinnerung aus.

Der Richter rügt die Ermittler

Wie genau ihm etwas in sein Bier gemischt worden sein soll, kann er nicht erklären. Auch weitere Zeugenaussagen lassen Zweifel an seiner Schilderung aufkommen. Laut einer Kriminaloberkommissarin, die etwa zwei Stunden nach der Tat einen Atemalkoholtest beim Angeklagten gemacht hatte, wurden bei ihm 0,0 Promille nachgewiesen.

Besonders aufschlussreich sind jedoch die Videoaufnahmen der Überwachungskamera, die die Tat gefilmt hat: Sie zeigen, dass der Angeklagte die ganze Zeit über aufrecht steht, sich abermals zu der Frau hinunterbeugt, um sie anzustupsen und dabei keinerlei Gleichgewichtsstörungen zeigt. Nach Ansicht des toxikologischen Gutachters spricht dies dagegen, dass der Angeklagte stark alkoholisiert war oder unter dem Einfluss anderweitiger Substanzen stand, die solch eine Erinnerungsstörung verursachen können.

Die Aufklärung gestaltet sich für das Gericht auch deshalb schwierig, weil unmittelbar nach der Tat wichtige Untersuchungen nicht gemacht worden sind: So wurde beispielsweise beim Angeklagten nach der Festnahme kein Blut entnommen. „Das ist in diesem Fall ein riesiges Problem. Ich rüge das hiermit, das kommt nämlich häufiger vor“, sagt er zu der Kriminaloberkommissarin, die als Zeugin ausgesagt hat.

Aber auch die körperliche Untersuchung der Frau war so unzureichend, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob tatsächlich eine Penetration stattgefunden hat – auf den Videoaufzeichnungen ist das nicht genau zu erkennen, es spielt aber eine wichtige Rolle für die rechtliche Bewertung, ob es sich um eine Vergewaltigung handelte.

Die Frau wurde im Krankenhaus nur von außen untersucht; laut einer Rechtsmedizinerin, die das Gericht mit einem Gutachten beauftragt hat, entstehen bei einer Vergewaltigung jedoch vor allem im Inneren feine Verletzungen. Die Gutachterin hält eine Penetration für wahrscheinlich, nachgewiesen werden könne sie anhand der Verletzungen jedoch nicht.

Für das Gericht kein seltenes Problem: „Wir müssen in solchen Fällen über ein hartes Strafmaß entscheiden und das auf vagen Grundlagen“, sagt der Richter. Auf seine Frage, wie man seitens des Gerichts zukünftig sicherstellen könnte, dass solche Untersuchungen sorgfältiger gemacht werden, weiß die Sachverständige auch keine Antwort: „Da sind Ihnen, glaube ich, die Hände gebunden. Häufig hört man, dass die Kliniken keine Zeit dafür haben.“

Der Prozess wird fortgesetzt. Am nächsten Verhandlungstag soll ein Bundespolizist noch einmal Fragen zum Zustand des Angeklagten direkt nach der Festnahme beantworten.

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