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#Fassungslos vor einer gotteslästerlichen Tat

Fassungslos vor einer gotteslästerlichen Tat

Neunzig Minuten lang hat Richter Hans Schlüter-Staats am Freitagvormittag bereits das Urteil begründet, als er sich noch einmal direkt an den Angeklagten wendet. Abdullah A. sitzt wie an allen Verhandlungstagen regungslos zwischen seinem Verteidiger und seinem Dolmetscher. Gefesselt an Händen und Füßen, fährt er sich nur gelegentlich mit der rechten Hand über das Gesicht.

Auch zu Beginn dieses letzten Verhandlungstages ist er am Morgen als einziger sitzen geblieben, als das Gericht den Saal betritt. Jetzt blickt er nach unten, schaut den Richter nicht direkt an. Er habe lange überlegt, ob er das hier sagen solle, beginnt Schlüter-Staats. „Ich bin selbst ein gläubiger Mensch“, sagt er. „Das, was Sie getan haben, ist wahrhaft gotteslästerlich gewesen. Sie haben den Namen Gottes missbraucht, und das ist eine Sünde, die kaum zu übertreffen ist.“

Im Saal könnte man jetzt eine Stecknadel fallen hören. „Sie haben gemordet, weil Sie Gott klein gemacht haben“, fährt Schlüter-Staats fort. „Aber fragen Sie sich mal, was das für ein kleiner und rachsüchtiger Gott wäre, der Menschen töten lässt, weil er sie für Ungläubige hält. Nur weil ich selbst gläubig bin, kann ich mir nichts Schlimmeres vorstellen, als wenn jemand den Namen Gottes so missbraucht wie Sie.“

In die beinahe atemlose Stille hinein fügt der Richter dann noch ein „Vielleicht denken Sie mal drüber nach“ an, wohl wissend, dass es in der gegenwärtigen Verfassung des Angeklagten kaum Früchte tragen wird. Im Gegenteil. Ausführlich waren gleich am ersten Prozesstag das Motiv für die Tat, die genaue Schilderung des Hergangs und die Tatsache, dass er weitere Anschläge begehen wolle, zur Sprache gekommen. Zwar hatte A. im Prozess die Aussage verweigert, sich aber gegenüber seinem Gutachter vor Prozessbeginn in einer Weise geöffnet, die diesen selber überrascht hat. „Ich hatte das Gefühl, dass er mal mit jemandem über alles reden wollte“, hatte der Sachverständige Norbert Leygraf gesagt, und dann all das geschildert, was der Angeklagte ihm erzählt hat.

Der Ort des Anschlags kurz nach der Tat


Der Ort des Anschlags kurz nach der Tat
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Bild: dpa

Auch der Richter geht in seiner Urteilsbegründung am Freitag noch einmal ausführlich auf all das sein, er schildert, wie die Touristen Oliver L. und Thomas L., damals 54 und 53 Jahre alt, am Abend des 4. Oktober vergangenen Jahres durch die Dresdner Innenstadt bummelten. Es sei ein wirklich besonders schöner Tag gewesen, hatte Oliver L. dem Gericht in seiner Vernehmung erzählt. Beide, die seit sieben Jahren ein Paar waren, seien den ganzen Tag mit ihren Fahrrädern unterwegs und abends in einem spanischen Restaurant Essen gewesen. Sie waren auf dem Rückweg zu ihrem Hotel, als Abdullah A. sie hinterrücks mit zwei Messern angriff.

Er habe einen Schlag gespürt und erst gedacht, ein Bekannter habe sie zufällig entdeckt und wolle auf sich aufmerksam machen, schilderte Oliver L. seine Erinnerung an die Tat. Alles, was unmittelbar danach geschah, konnte er nicht mehr rekapitulieren. „Zum Glück“, wie er in seiner Vernehmung sagt. Er war via Video aus seinem Wohnort Köln zugeschaltet, weil er nicht nach Dresden reisen und vor allem aber nicht dem Mann direkt begegnen wollte, der seinen Lebenspartner ermordet und ihn selbst schwer verletzt hat.

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