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Fast perfekt vertuscht

Am Donnerstag wird die Kölner Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger ein Gutachten über den Umgang mit Fällen sexueller Gewalt im Erzbistum Köln veröffentlichen. Anschließend soll auch das Missbrauchsgutachten der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zugänglich gemacht werden, das der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki seit Monaten zurückhält. Noch im Januar hatte es geheißen, das Münchner Gutachten sei „nicht rechtssicher“, weshalb es auf keinen Fall veröffentlicht werden dürfe. Diese Behauptung ist mit der Veröffentlichung eines anderen Gutachtens offenbar hinfällig.

Daniel Deckers

Daniel Deckers

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

Was auch immer die Gutachter über die Pflichtverletzungen von Bistumsverantwortlichen herausgefunden haben werden – Kardinal Woelki muss vieles davon bekannt vorkommen. Seit Jahren liegen ihm mehrere detaillierte Studien über Fälle aus der Zeit seiner Vorgänger Joachim Kardinal Meisner und Joseph Kardinal Höffner vor. In einer der Fallstudien ging es um den in Wuppertal tätigen Priester U. Die Hauptperson auf Seiten des Erzbistums war der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße.

Die Geschichte einer Vertuschung, die sich über geltendes Kirchenrecht hinwegsetzte, begann, als am 25. Oktober 2010 in der Registratur des Generalvikariates des Erzbistums Köln ein anonymes Schreiben einging. Der Betreff lautete: „Sexueller Missbrauch durch einen Pfarrer des Erzbistums Köln“. Demnach wurde U. von drei weiblichen Verwandten bezichtigt, sie als Kinder missbraucht zu haben. Ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln sei anhängig. Der Briefschreiber mahnte: „Sie sollten sich darum kümmern, dass Ihr Mitarbeiter, der offensichtlich nicht nur um das Seelenheil der ihm anvertrauten Menschen bemüht ist, keinerlei Zugriff mehr auf Kinder hat.“ Zwei Tage lag das Schreiben der Hauptabteilung Seelsorge und Personal vor. Deren Leiter war der damalige Prälat Stefan Heße.

Den Erzbischof nicht informiert

Was in einem solchen Fall zu tun sei, bestimmten seit 2002 die „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. Unter Punkt 4 hieß es, der Diözesanbischof werde „unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Vergehens informiert“. Tatsächlich wurde der beschuldigte Priester U. am 29. Oktober von Joachim Kardinal Meisner bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens „vom Dienst freigestellt“. Das entsprechende Dekret, das eine Mitwisserschaft des Kardinals voraussetzte, unterzeichnete Heße in seiner Eigenschaft als stellvertretender Generalvikar. Von Anfang an in die Entscheidungen eingebunden war auch die Leiterin der Stabsabteilung Recht, die Justitiarin Daniela Neumann.

Am Tag der Suspendierung von U. veröffentlichte die Pressestelle des Erzbistums Köln eine Mitteilung. Darin war von einem „Wuppertaler Priester“ die Rede, dem „sexueller Missbrauch“ vorgeworfen werde. Die Staatsanwaltschaft Köln habe dies auf Anfrage des Erzbistums bestätigt. Was die Pressestelle nicht schrieb: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte wegen „schweren sexuellen Missbrauchs“. In Wuppertal erschien am folgenden Tag ein einziger Bericht. Der Beschuldigte sei Klinik-Seelsorger, wusste die „Wuppertaler Zeitung“ und zitierte den Wuppertaler Stadtdechanten Bruno Kurth mit den Worten, er sei davon überzeugt, „dass es zur Klärung der Vorwürfe kommt“.

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