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Der FC Barcelona wird ein Disziplinarverfahren gegen seinen derzeit verletzten Torhüter Marc-André ter Stegen einleiten. Ein Sprecher des spanischen Fußball-Meisters bestätigte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage einen Bericht der Zeitung „Mundo Deportivo“. Hintergrund der Maßnahme ist, dass der deutsche Nationaltorwart dem Klub die Genehmigung verweigert, seinen Verletzungsbericht an die medizinische Kommission der Liga weiterzuleiten.
Ter Stegen war kürzlich abermals am Rücken operiert worden. Der Verein geht von einer Ausfallzeit von vier Monaten oder länger aus. In diesem Fall könnte Barça gemäß der in Spanien geltenden finanziellen Fairplay-Regeln, 80 Prozent des Gehalts des ausfallenden Spielers nutzen, um einen neuen Akteur registrieren zu lassen. Pikanterweise handelt es sich dabei um Joan García, den die Katalanen im Sommer als neue Nummer eins von Espanyol Barcelona verpflichtet hatten.
Nationaltorhüter ist auf Spielzeit angewiesen
Ter Stegen hatte selbst in einem Social-Media-Post von einer Ausfallzeit von drei Monaten gesprochen und damit den finanziell schwer angeschlagenen Klub verärgert. Schon in der vergangenen Saison hatte Barcelona erhebliche Probleme, den ehemaligen Leipziger Dani Olmo registrieren zu lassen.
Für den 33-jährige Torhüter ist die Situation heikel. Nach seiner Degradierung zur Nummer drei im Team von Trainer Hansi Flick hinter García und Wojciech Szczesny ist seine Zukunft bei den Katalanen offen.
Ter Stegen besitzt noch einen gut dotierten Vertrag bis 2028 in Barcelona. Der Verein würde den deutschen Nationalspieler aber gerne von der Gehaltsliste bekommen. Bis zur Verletzung hatte es auch eine Reihe von namhaften Interessenten wie Manchester City, Manchester United, FC Chelsea, Inter Mailand, AC Mailand, Juventus Turin, Galatasaray Istanbul oder AS Monaco gegeben. Dies ist durch die Operation hinfällig geworden. Mit Blick auf die WM 2026 in den USA, Mexiko und Kanada ist er auf einen Stammplatz angewiesen.
Die medizinischen Daten des Spielers sind vertraulich und daher ist seine Zustimmung zur Weitergabe erforderlich. Der Verein weiß um das Recht des Spielers, sieht aber auch Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber.
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