Inhaltsverzeichnis
„Flug ausgefallen: Mit diesen Tools berechnest du deine Erstattung“

Man sieht und hört es täglich: Chaos an den Flughäfen. Vergessenes Gepäck, kein Personal und Urlauber, die nicht an ihr Ziel kommen – oder nicht wieder zurück nach Hause. Die Corona-Pandemie offenbart die Schwachstellen der Branche und die anhaltenden Infektionszahlen entspannen die Lage nicht. Hinzukommen Streiks, wie zuletzt bei der Lufthansa. Fluggäste schauen am Ende in die Röhre. Was können sie tun, wenn der Flug einfach annulliert wird?
- Lufthansa holt den Airbus A380 zurück – und verliert 5-Sterne-Status
Flug abgesagt: Welche Ansprüche hast du?
Reisende, die öffentliche Verkehrsmittel wie Flugzeug und Bahn nutzen, haben bei Verspätungen oder Ausfällen danke der Fluggastrechteverordnung das Recht, Ansprüche zu erheben. Besonders in Zeiten wie diesen sollten Urlauber ihre Rechte prüfen. Das ist mitunter gar nicht so einfach, hier einen Durch- und Überblick zu erlangen, vor allem bei ausgefallenen Flügen nicht, wie es momentan oft der Fall ist. Oft stellen sich Betriebe quer, wenn es um Erstattungen geht.
Um deinen Anspruch auf Erstattung zu prüfen, musst du nicht gleich tief in die Tasche greifen und etwa einen Anwalt bezahlen. Es gibt Apps, die dir dabei unter die Arme greifen und dir einen Überblick verschaffen – und das kostenlos.
Bekannt ist etwa das Tool Flugärger-App, die direkt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt. In der App kannst du dein Problem eingeben und ausrechnen, wie viel Erstattung des Flugpreises dir zusteht. Eine weitere Alternative ist das Flugprobleme-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums, das ähnlich funktioniert. Du kannst zwischen verschiedenen Fällen – zum Beispiel Verspätung oder Ausfall – wählen und deinen Fall individuell berechnen. Die Tools helfen dir letztlich dabei, deinen Anspruch bei der Airline geltend zu machen
Airline zahlt nicht: Das empfiehlt
Bei den derzeitigen Bedingungen an Flughäfen rechnen Verbraucherschützer damit, dass Airlines nicht ohne Weiteres Erstattungen überweisen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Betroffenen daher, den Austausch mit der Airline zu protokollieren – sowohl Telefonate als auch schriftliche Korrespondenz. Das wird in dem Moment wichtig, wenn du einen Anwalt oder auch Verbraucherschützer zurate ziehst.
Bildquellen
- Mann vor Flugtafel: Erik Odiin/Unsplash
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.