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#Frankfurt will drogenpolitisch Vorreiter sein

Frankfurt will drogenpolitisch Vorreiter sein

Wenn die kontrollierte Abgabe von Cannabis flächendeckend in Deutschland eingeführt wird, ist Frankfurt eine der ersten Kommunen, die entsprechende Verkaufsstellen einrichten wird. Zumindest wenn es nach den Plänen der Koalition im Römer geht. Die Grünen, die den für die Drogenpolitik zuständigen Gesundheitsdezernenten stellen, fordern eine Freigabe ohnehin seit Jahren. Und auch die neue Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) befürwortet die Legalisierung, weil sie sich davon eine Entspannung auf dem Drogenumschlagplatz Frankfurt erhofft. „Mit der Freigabe von Cannabis in geregelten Mengen wird ein großer Teil des illegalen Rauschmittelhandels wegfallen“, sagt Rinn. „Denn etwa 55 Prozent aller Betäubungsmittelstraftaten betreffen Cannabis.“ Ihrer Ansicht nach würde sich damit auch das Stadtbild in Frankfurt wandeln, mit folgender Konsequenz: „Wenn sich der Handel mit Cannabis erst normalisiert hat, müssen keine heimlichen Geschäfte in dunklen Ecken – wie beispielsweise im Bahnhofsviertel – mehr angebahnt werden. Ich bin überzeugt, dass auf diesem Weg nach kurzer Übergangszeit eine erste Entspannung der Lage eintreten wird, wenn der Erwerb von Cannabis auf geordneten, überprüfbaren Wegen vonstattengeht.“

Doch ob eine kontrollierte Abgabe von Cannabis tatsächlich Auswirkungen auf den illegalen Drogenhandel hätte, bezweifelt die Polizei. Und das aus gleich mehreren Gründen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, der als Frankfurter Ermittler die hiesige Szene kennt, sagt, die Dealergruppen, die sich in den vergangenen Jahren fest auf dem Markt etabliert hätten, würden sich durch eine kontrollierte Abgabe nicht von ihren Geschäften abbringen lassen. „Sie suchen sich andere Nischen, steigen dann möglicherweise auf andere Drogen um, was wiederum zu neuen Verteilungskämpfen führt.“ Zudem ist zu erwarten, dass sie den illegalen Handel darauf ausrichten werden, Cannabis günstiger als in den lizenzierten Abgabestellen zu verkaufen. Da dort die Freigabe erst ab 18 Jahren möglich sein soll, „was eine richtige Entscheidung ist“, würden weiterhin Jugendliche unter den Kunden bleiben.

Cannabis „eine gefährliche Substanz“

Aus Sicht von Peglow geht aber gerade der Jugendschutz nicht weit genug. „Es darf aufgrund der zu begrüßenden Liberalisierungsdebatte nicht der Eindruck entstehen, dass es sich bei Cannabis um ein harmloses Kraut handelt“, sagt der Polizist. Vielmehr müsse jeder Diskussion vorangestellt sein, dass es sich um eine gefährliche Substanz handelt, die insbesondere bei jugendlichen Konsumenten schwere gesundheitliche Folgen haben kann. Vor diesem Hintergrund ist es laut Peglow fatal, wenn im Koalitionsvertrag von „Genusszwecken“ die Rede ist und nicht etwa eine neutralere Formulierung wie etwa „Konsumzwecke“ gewählt wird. Aus Sicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter wäre es außerdem „wünschenswert, die kontrollierte Abgabe zunächst im Rahmen einzelner Modellprojekte einzuführen, diese mit umfangreichen Präventionsprogrammen zu begleiten und zu untersuchen, wie der illegale Markt auf diese Abgabestellen reagiert.“

Ein weiteres Argument, das Befürworter der Legalisierung oft anführen, ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, die wegfallen würde, wenn ein Teil der Konsumenten die Drogen legal erwerben kann. Die Rede ist von fast 1,4 Milliarden Euro, die in der Strafverfolgung eingespart werden könnten. Ungefähr 60 Prozent der Rauschgiftdelikte sind auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen, davon 84 Prozent konsumnahe Delikte, wie es im Bundeslagebild zur Rauschgiftkriminalität 2017 hieß. Zumindest für die Polizei aber greift das Argument der Einsparungen nur schwer. Die auch vom BDK geforderte Entkriminalisierung der Konsumenten hätte laut Peglow „ja nicht zur Folge, dass wir Personal einsparen. Vielmehr könnten wir es dort einsetzen, wo es dringend benötigt wird – in der Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität.“ Gerade in diesem Bereich würden sehr umfangreiche Ermittlungsverfahren geführt, für die dringend Personal benötigt werde. „Das grundsätzlich aus BDK-Sicht zu begrüßende Vorhaben der Bundesregierung, die Drogenpolitik zu liberalisieren, ist mit vielen Fragestellungen verbunden, die bei der Formulierung eines entsprechenden Gesetzentwurfes zu beachten sind. Neben den Kriterien für die Zertifizierung der Abgabestellen, dem dort eingesetzten Personal und umfangreichen Präventionskonzepten wird künftig bei Kontrollen zwischen illegal und legal erworbenem Cannabis zu unterscheiden sein. Ich bin sehr gespannt, wie man das regeln wird.“

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