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#Frankfurter AWO fordert zwei Millionen Euro zurück

„Frankfurter AWO fordert zwei Millionen Euro zurück“

Den zahlreichen Pressefotografen und Kameraleuten, die ins Arbeitsgericht gekommen sind, wird am Freitagvormittag schnell bewusst: Die Protagonisten, auf die sie warten, tauchen nicht auf. Weder Jürgen Richter, der frühere Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO), noch seine Ehefrau Hannelore Richter, die den Kreisverband in Wiesbaden anführte, gleichzeitig aber auch Sonderbeauftragte der Frankfurter AWO war, kommen ins Gericht. Und auch die anderen drei Angeklagten aus der Führungsriege des Sozialverbands, gegen die nun verhandelt wird, lassen sich durch Anwälte vertreten.

Der Grund für den Termin: Die Frankfurter AWO hat ihre ehemalige Geschäftsführung auf Schadenersatz verklagt. Insgesamt fordert die neue AWO-Leitung mehr als zwei Millionen Euro von der früheren Führungsriege. Der größte Einzelposten darunter ist eine Spende von mehr als 935.000 Euro des Frankfurter Kreisverbands an jenen in Wiesbaden. Die jetzige AWO-Führung geht davon aus, dass dieses Geld ungerechtfertigt geflossen ist.

Außerdem geht es in dem Verfahren um überhöhte Anwaltshonorare und Pauschalen, die ohne Gegenleistung gezahlt worden sein sollen. Die Kläger sprechen von einem „System Richter“, das den Verband in die Krise gestürzt habe. Seit 2018 steht die AWO massiv in der Kritik: Korruption, Betrug und die Auszahlung unverhältnismäßiger Ge­hälter werden den ehemaligen AWO-Funktionären um Jürgen Richter vorgeworfen.

Gütliche Einigung wird nicht erreicht werden

Die juristische Auseinandersetzung über die einzelnen Aspekte der Affäre dürfte noch Jahre andauern. Auch die Anklage gegen den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen Vorteilnahme zählt zu dem Komplex. Das Stadtparlament hat ihn am Donnerstag mit großer Mehrheit aufgefordert, sein Amt niederzulegen. Auch Feldmanns eigene Partei, die SPD, fordert seinen Rücktritt.

Der Termin am Freitag im Arbeitsgericht ist eine sogenannte Güteverhandlung. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung wird noch einmal versucht, eine gütliche Einigung des Rechtsstreits zu erreichen. Zu der aber kommt es nicht, die Differenzen zwischen den streitenden Parteien sind dafür viel zu groß. Die Kammer will nun am 16. November verkünden, wie die juristische Auseinandersetzung weitergehen wird.

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