# Frankreich passt Krypto-Regulierung an Einführung von MiCA an
Die Autorité des Marchés Financiers (AMF), Frankreichs wichtigste Finanzaufsichtsbehörde, hat entsprechend angekündigt, dass die bisherigen Bestimmungen für Kryptowährungen und für Krypto-Dienstleister (DASPs) angepasst werden, um der „erweiterten“ Rechtslage durch MiCA Rechnung zu tragen. Dies geht aus einer offiziellen Pressemitteilung vom 10. August hervor.
Dabei handelt es sich allen voran um „erweiterte“ Registrierungsanforderungen für Krypto-Plattformen, die im neuen Artikel 721-1-2 der AMF-Generalvorschriften festgehalten sind. Diese neuen Anforderungen umfassen Systeme für den Umgang mit Interessenkonflikten, zusätzliche Offenlegungspflichten, die Trennung von Kunden- und Plattformvermögen und das Verbot, Kundenvermögen ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung zu verwenden.
Die Änderungen werden ab dem 1. Januar 2024 verbindlich und müssen von Antragstellern für eine erweiterte DASP-Registrierung berücksichtigt werden. Für DASPs, die vor dem 1. Januar 2024 eine Registrierung erhalten, gilt jedoch eine „Besitzstandsklausel“, durch die sie weiterhin nur der vorherigen, einfacheren Version des Rahmens unterliegen.
Der erste umfassende Krypto-Rahmen, MiCA, wurde vom Europäischen Parlament im April 2023 verabschiedet und soll in drei Stufen 2024 und 2025 in Kraft treten. Die Gesetzgebung, deren Fertigstellung Jahre gedauert hat, hat in der Krypto-Community neben viel Lob allerdings auch einige Bedenken hervorgerufen. Eine davon ist die Obergrenze von 200 Millionen Euro pro Tag für Transaktionen von privaten Stablecoins wie Tether (USDT).
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