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Hand hoch: Wer war ebenfalls vom berüchtigten Joy-Con-Drift betroffen? Für viele BesitzerInnen der ersten Nintendo Switch gehörte das Problem zu den größten Ärgernissen der gesamten Konsolengeneration.
Über Jahre hinweg sorgten ungewollte Eingaben der Analogsticks für Frust, Beschwerden und zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Nun hat die Angelegenheit für Nintendo in Frankreich ein weiteres Nachspiel.
Wie bekannt wurde, muss Nintendo nach einer Untersuchung der französischen Verbraucherschutzbehörde DGCCRF eine Vergleichszahlung in Höhe von 35 Millionen Euro leisten.
Französische Behörde sieht VerbraucherInnen getäuscht
Ausgangspunkt war eine Beschwerde der Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir aus dem Jahr 2020. Die anschließende Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Nintendo of Europe zwischen 2018 und 2023 eine irreführende Geschäftspraxis angewendet habe.
Nach Ansicht der Behörde hätte Nintendo VerbraucherInnen deutlich früher darüber informieren müssen, dass bestimmte Joy-Con-Controller anfällig für Fehlfunktionen sein können. Stattdessen begann das Unternehmen erst im Jahr 2020 öffentlich über die Probleme zu sprechen – mehrere Jahre nach dem Marktstart der Nintendo Switch.
Die Untersuchung kritisierte außerdem, dass sich die Kommunikation vor allem auf technische Probleme konzentrierte, bei denen die Controller nicht mehr korrekt reagierten. Dadurch seien einige KundInnen möglicherweise davon abgehalten worden, den Kundendienst zu kontaktieren, und hätten stattdessen neue Controller gekauft.
Nintendo akzeptierte schließlich einen Vergleich in Höhe von 35 Millionen Euro und erklärte sich zudem bereit, eine entsprechende Mitteilung auf seiner französischen Webseite zu veröffentlichen.
Wer hatte ihn nicht?
Joy-Con-Drift bezeichnet ein Problem, bei dem Analogsticks Eingaben registrieren, obwohl sie nicht bewegt werden. Während der Switch-Ära führte dies weltweit zu zahlreichen Beschwerden und Klagen. Viele Verfahren verliefen allerdings im Sande oder endeten zugunsten von Nintendo. Nach anhaltender Kritik reparierte Nintendo betroffene Joy-Cons schließlich auch kostenlos außerhalb der Garantie. Die französische Entscheidung stellt daher einen der bislang größten „Rückschläge“ für das Unternehmen in dieser Angelegenheit dar.
Und wie sieht die Situation bei der Nintendo Switch 2 aus? Vereinzelte Berichte über ähnliche Probleme gibt es bereits, allerdings bislang längst nicht in dem Ausmaß wie bei der ersten Switch.
Für Diskussionen sorgt dabei, dass Nintendo auch bei den neuen Joy-Con-Controllern weiterhin auf klassische Analogstick-Technik setzt und nicht auf Hall-Effekt-Sticks, die als weniger anfällig für Verschleiß gelten. Ob sich das langfristig als Problem erweist oder die neuen Controller deutlich robuster ausfallen, wird sich wohl erst im Laufe der kommenden Jahre zeigen.
Nintendo hatte jedoch bereits im Vorfeld kommuniziert, dass der kostenlose Reparaturservice auch für die Joy-Cons der Nintendo Switch 2 gelten soll – und zwar auch über den Garantiezeitraum hinaus.
via Nintendo Everything, Bildmaterial: Nintendo
Der Beitrag Frankreich verhängt Millionenstrafe gegen Nintendo wegen Joy-Con-Drift erschien zuerst auf JPGAMES.DE.
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