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#Frau muss wegen illegalem Handel mit Hundewelpen hinter Gitter



vor 3 Min.


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Die Mitarbeiterin eines Tierheims verkauft Welpen aus einer Zwangszucht. Wie die Frau aus dem Landkreis Landsberg Hundeliebhaber ausnutzt.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Landsberg hat die Mitarbeiterin eines Tierheims wegen gewerbsmäßigen Betruges mit Welpen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 8290 Euro verurteilt. Die 55-Jährige aus dem Landkreis Landsberg war von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeklagt worden, von einem angeblichen Züchter-Paar in der Tschechischen Republik Hundewelpen aus Zwangszucht in Deutschland an verschiedene Personen verkauft zu haben. Dabei habe sie den Hundeliebhabern nicht nur bewusst wahrheitswidrig vorgespiegelt, dass die Welpen aus ihrer eigenen oder einer anderen deutschen Liebhaber-Zucht stammten, sondern ihnen darüber hinaus vorgetäuscht, es handle sich um reinrassige Hunde, meist Bolonka Zwetna.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte allein bei den acht angeklagten Verkäufen insgesamt 9246,76 Euro vereinnahmt haben. Lediglich hinsichtlich des Vorwurfs des bandenmäßigen Betrugs folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft nicht, ging aber von einem gewerbsmäßigen Betrug aus. Ein in den Handel eingebundener Tierarzt wird noch gesondert verfolgt. Die Angeklagte selbst machte von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger, Rechtanwalt Benedict Heiermann aus Dülmen in Nordrhein-Westfalen, versuchte sich zu Beginn in formal-juristischen Anträgen, mit denen er allerdings scheiterte. Erfolg hatte der Verteidiger hingegen mit seinem Antrag, zunächst die unmittelbaren Zeugen, also die Geschädigten, zu hören, und nicht den als Ermittlungsführer agierenden Polizeibeamten. 

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