#Fußball: Ein Riesenschritt Richtung Normalität

Fußball: Ein Riesenschritt Richtung Normalität



Was gilt jetzt auf den Sportplätzen? Wer kontrolliert die 3G-Regelungen? Was gilt für Zuschauer? Antworten auf die wichtigsten Fragen

Am Dienstag hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung diverse Lockerungen der Corona-Beschränkungen in vielen Teilen des öffentlichen Lebens beschlossen. Für den Amateurfußball sollen diese Maßnahmen bereits ab Donnerstag, 17. Februar, greifen. Als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb“, bezeichnete der Vorsitzende der Corona-Taskforce im Bayerischen Fußball-Verband, Robert Schraudner, die aktuellen Entscheidungen. Der BFV habe jederzeit darauf gedrängt, dass niemand wegen seines Impfstatus ausgegrenzt werden darf. Das werde nun endlich Realität.

Doch was gilt nun für wen? Was müssen die Vereine beachten? Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer darf im Freien am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen?

Ab Donnerstag gilt für alle Spieler und Spielerinnen sowie Schiedsrichter/innen und Trainer/innen die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der bisherigen 2G-Regelung.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gilt laut Bayerischem Gesundheitsministerium eine Person, wenn ihr zwei Impfstoffdosen verabreicht wurden. Als vollständig geimpft gilt eine Person auch, wenn ihr nach einer Infektion eine Impfdosis verabreicht wurde (zuerst genesen, dann geimpft) oder umgekehrt: wenn sie nach einer Impfung eine Infektion durchgemacht hat.

Welche Regelung gilt für Zuschauer im Amateurbereich?

Bei einem Spiel unter freiem Himmel ist der Besuch unter der 2G-Regelung erlaubt. Für minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen die Zugangsbeschränkungen weg. Für alle Zuschauer gilt auch im Freien die FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt auch in den Umkleidetrakten und den Toilettenanlagen.

Für Sportveranstaltungen ist eine Auslastung von bis zu 50 Prozent der Kapazität zulässig. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich vorbehaltlich vorgenannter Kapazitätsbeschränkung nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist. Es wird im Freien nicht nach Steh- und -Sitzplätzen unterschieden, Grundlage für die Auslastung bildet die jeweilige Gesamtkapazität der betreffenden Sportstätte.

Wer kontrolliert die 3G-Regelung?

Dafür ist der Veranstalter – also der Heimverein – verantwortlich. Die vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise müssen lückenlos kontrolliert werden. Dabei haben sich die zu kontrollierenden Personen auch auszuweisen. Dokumentiert beziehungsweise archiviert müssen die Nachweise nicht werden. Nur bei Laientestungen, die eine zweite Person „überwacht“, sollten Datum und Uhrzeit sowie Namen des Testenden und des „Überwachenden“ als Notiz festgehalten und entsprechend der Frist aufbewahrt werden.

Wie müssen Ungeimpfte ihren Testnachweis erbringen?

Der negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:

PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde

PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde

„Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Selbsttests unter „Aufsicht“, wie im Gesetz geregelt, können in der Praxis so vorgenommen werden, dass eine zweite Person, den Test „beaufsichtigt“ und dies im Falle einer Nachweispflicht auch persönlich bestätigen kann. Beispielsweise kann der Selbsttest (Laientest) bei Spielern vor Beginn des Trainings gemacht werden, wenn eine zweite Person anwesend ist und den Vorgang des Tests begleitet.

Dürfen Duschen und Umkleidekabinen genutzt werden?

Ja, allerdings gilt im gesamten Bereich Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,50 Meter muss gewahrt sein.

Wo finde ich weitere Infos?

Auf der Homepage des Bayerischen Fußball-Verbands unter dem Link zusammenhalt.bayern gibt es weitere detaillierte Infos zu den Richtlinien sowie ein Muster-Hygienekonzept.

Der Chef des Bayerischen Landessportverbands (BLSV), Jörg Ammon, reagierte erfreut darauf, „dass die Staatsregierung die von uns geforderte, kontrollierte und schrittweise Öffnung beim Sport fortsetzt“. Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV), bedankte sich ausdrücklich für das Miteinander im Dialog mit der Politik. Es habe sich „trotz verständlicher Ungeduld bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit zu führen“.

Bei aller Freude über den Beschluss werde sich der BFV weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich wird, führte Schraudner weiter aus. „Nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die sich bewährt haben.“ So existiere in Baden-Württemberg ein Musterformular, mit dem jeder Verein rechtssicher bestätigen kann, dass er die Regeln einhält. (AL/FuPa)

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