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#Öffentlich-rechtliche Sender verkünden ihren künftigen Finanzbedarf

Öffentlich-rechtliche Sender verkünden ihren künftigen Finanzbedarf

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Die öffentlich-rechtlichen Sender haben diese Woche ihren mittelfristigen Finanzbedarf für die Jahre 2021 bis 2024 vorgelegt.

In der Anmeldung der Sender für den 23. Bericht der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestätigten die Berechnungen einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro. Das teilten ARD, ZDF und Deutschlandradio gestern mit. Mit der Anmeldung zum 23. KEF-Bericht übermitteln die Rundfunkanstalten laut Ankündigung die mittelfristige Finanzplanungen an die KEF, wozu sie staatsvertraglich verpflichtet sind.

Die KEF soll den Finanzbedarf für den Zeitraum bereits vergangenes Jahr ermittelt haben. Mit dem neuen Zwischenbericht sollen die Prognosen überprüft und Änderungen dokumentiert werden. ARD, ZDF und Deutschlandradio befänden sich laut Mitteilung seit diesem Januar in einer Situation, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr bedarfsgerecht finanziert sei. Zugleich werde man den Weg des sparsamen Wirtschaftens fortsetzen und weitere Kooperationen untereinander prüfen.

Hintergrund war, dass Sachsen-Anhalt 2020 den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag nicht ratifiziert hatte. Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags von 17,50 auf 18,36 Euro kam dadurch nicht zustande. Ab 2022 sollen sich Auswirkungen auf das Programm der Rundfunkanstalten nicht vermeiden lassen, teilen diese mit.

Bildquelle:

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Von

Janick Nolting

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