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#Gefahrenquellen in Hotelzimmern

Gefahrenquellen in Hotelzimmern

Bald steht der wohlverdiente Urlaub an. Vielleicht haben Sie ein schönes Hotelzimmer gebucht und freuen sich die kommenden Tage einfach nur darauf, zu entspannen und es sich bei leckerem Essen gut gehen zu lassen. Während dies in den meisten Unterkünften ohne jegliche Probleme möglich ist, bergen manche Hotelzimmer Gefahrenquellen, die die Urlaubsfreude schnell trüben können. In unserem Service-Artikel zeigen wir Ihnen die am häufigsten auftretenden Risiken. Durchforsten Sie vor der Wahl Ihres Hotels unbedingt Portale wie HolidayCheck.de, auf welchen Sie unabhängige Urlauber-Fotos finden. Diese geben Ihnen die beste Auskunft über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

Die Gefahrenquellen

Sie haben ein Hotelzimmer mit Balkon gebucht? Schön – schließlich lädt ein solcher zum gemütlichen Verweilen an der Sonne ein und gewährt nicht selten einen tollen Ausblick auf die Innenstadt oder gar das Meer. Allerdings befinden sich gerade dort einige Gefahrenquellen: So stellen zum Beispiel fehlende Balkongitterstäbe vor allem für kleine Kinder ein hohes Risiko dar. Sind die Lücken zu groß, können die Kleinen im schlimmsten Fall zwischen den Eisenstangen hindurchfallen und sich schwer verletzen. Bei Balkonen mit gläsernen Brüstungen lösen sich bisweilen ganze Scheiben, was besorgte Eltern dazu veranlasst, Ihren Nachwuchs nicht mehr auf dem Balkon spielen zu lassen. Eine Tatsache, die die Urlaubsfreude schnell verfliegen lässt.

Mindestens genauso gefährlich für Kinder sind mangelhafte zusammenklappbare Betten, die von einigen Hotels in das Schlafzimmer gestellt werden. Befinden sich die Kleinen auf dem Bett, besteht die Gefahr, dass es sich ruckartig schließt und das Kind davon eingeschlossen wird. Testen Sie bei zusammenklappbaren Betten deshalb unbedingt vorab, ob es stabil ist: Üben Sie mit Ihrer Hand etwas Druck auf die Liegefläche aus. Zieht sich das Bett zusammen, lassen Sie es unbedingt durch ein intaktes Klappbett auswechseln.

Falls Sie in Ihrem Hotel einen Pool haben, sollten Sie außerdem einen genauen Blick auf dessen Wände werfen. Nicht selten befinden sich dort abgesplitterte Fliesen, die bei Berührung Schnittwunden hervorrufen können. Auch die Gitter des Überlaufabflusses bestehen oftmals aus abgebrochenen Stäben mit scharfen Kanten. Treten Urlauber versehentlich darauf, haben sie mit schmerzhaften Verletzungen am Fuß zu rechnen.

Ein häufig auftretendes Sicherheitsproblem stellt darüber hinaus die Nähe zwischen Strom- und Wasserquellen dar. In einigen Fällen wird von Lampen direkt über der Dusche berichtet. Gerade bei großen Personen kann es dazu kommen, dass Wasser an die nicht geschützten Beleuchtungsmittel gelangt. Folglich steigt das Brandrisiko stark an.

Unterkünfte mit kaputten Steckdosen oder schlecht bis gar nicht isolierten Kabeln sind insbesondere für Familien mit Kindern unzumutbar. Bei Kontakt mit den Risikoquellen drohen Verletzungen durch Stromschläge.

Für viele Urlauber reichen bereits unsaubere Toiletten aus, um die Urlaubsfreude gründlich zu vermiesen. Noch schlimmer ist es, wenn die Klobrillen defekt sind. Egal, ob Risse oder unzureichende Befestigung: Urlauber können sich dadurch so verletzen, dass sie den Rest des Urlaubs nicht mehr genießen können.

Welche Rechte habe ich als Urlauber?

Damit Ihnen die Freude an der schönsten Zeit des Jahres nicht genommen wird, sollten Sie vor der Buchung Ihrer Unterkunft gründlich recherchieren. Sollte trotzdem etwas passieren, haben Sie als Reisender einige Rechte, die Sie für die unzumutbaren Umstände zumindest ein wenig entschädigen. Wichtig ist, dass Sie in einem ersten Schritt die entsprechenden Mängel beim Hotel selbst anzeigen. Dieses muss die Möglichkeit haben, die Risikoquellen zu beheben, ehe rechtliche Schritte eingeleitet werden. Falls dies nicht hilft, müssen Sie das Gespräch mit dem Reiseleiter suchen (sofern ein solcher vor Ort ist). Reagiert auch er nicht auf Ihre Mängelanzeige, können Sie ihm eine angemessene Frist setzen. Diese kann je nach Art des Mangels zwischen wenigen Stunden und maximal drei Tagen liegen. Nach erfolglosem Verstreichen dieser haben Sie nach Ihrer Reise Anspruch auf Reklamation: Legen Sie dabei unbedingt Beweise vor. Fotos, Filme oder gar Zeugen bestätigen Ihre Aussagen und begründen Ihr Recht auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz. Welche Rechte Sie bei sonstigen Hotelmängeln haben, lesen Sie hier.

Bei schwerwiegenden Problemen haben Sie also die Möglichkeit, Nachbesserung zu verlangen oder einen Teil Ihres Geldes zurückzufordern. Falls kleinere Unannehmlichkeiten auftreten, hilft meistens nur eines: Ruhe bewahren und den Urlaub genießen. Schließlich sollte man sich die schönste Zeit im Jahr nicht durch Kleinigkeiten vermiesen lassen, oder?




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