#Geht das gut?
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„Geht das gut?“
Was für ein Tag. Strahlender Sonnenschein und Neuschnee, perfekte Bedingungen für die Piste. Das dachten sich am vergangenen Wochenende sehr viele Wintersportler und machten sich auf den Weg ins Tiroler Stubaital. Am Samstag reichte die Autoschlange vom Parkplatz der Gletscherbahn fünfzehn Kilometer zurück durch das Tal hinaus. 8000 Skibegeisterte wurden gezählt, am Sonntag waren es 7000.
Der große Andrang lag auch daran, dass insbesondere viele Deutsche im vergangenen Winter keinen Skiurlaub gemacht hatten. „Die Leute sehnen sich nach Skifahren, Bewegung und Bergen“, erklärt Catherine Propst von den Stubaier Gletscherbahnen. Oder, wie die Österreich-Werbung auf ihren Anzeigen schreibt: „Winterliebe lässt dich nicht los.“ In Tirol sind Hotels und Pensionen für die kommenden Wochen und Monate schon jetzt sehr gut gebucht.
Allerdings trübt die aktuelle Corona-Entwicklung die Winterfreude. Steigende Infektionszahlen und neue Regelungen dürften am vergangenen Wochenende für einige mit den Ausschlag gegeben haben, zu einem der Gletscher zu fahren. Österreich wurde am Freitag vom RKI zum Hochrisikogebiet erklärt. Die 7-Tages-Inzidenz lag bei fast 800. Bereits am Montag hatte Österreich auf die 2-G-Regel – Zutritt für Geimpfte und Genesene – umgestellt und einen Lockdown für Ungeimpfte angekündigt. 2G gilt für Hotellerie, Gastronomie, Après-Ski und die Seilbahnen. Die zweite Impfdosis darf nicht länger als neun Monate zurückliegen. Ausgenommen von der 2-G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren. Für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren, die nicht den Ninja-Pass haben, den Testnachweis für österreichische Schüler, wird über eine Test-Lösung nachgedacht. Für ältere Jugendliche gilt 2G. Dafür gibt es eine Erleichterung gegenüber dem Vorjahr: Es entfällt die Maskenpflicht in den Seilbahnen und Liften. „Auch mit 2G ist eine gute Wintersaison möglich, und das ist immer noch besser als gar keine Saison“, ist Franz Hörl, Obmann des österreichischen Seilbahn-Verbands, plötzlich sicher. Vor wenigen Wochen hatte er sich noch gegen eine 3-G-Regel für diese Saison ausgesprochen. Offenbar gibt es wenig Spielraum.
Quarantäne für Kinder unter zwölf
Für deutsche Urlauber mit Kindern unter zwölf Jahren bleibt allerdings das Problem der Rückreise. Aktuell gilt nämlich die Regelung des Gesundheitsministeriums: Für Kinder unter zwölf Jahren „endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.“ Kinder unter zwölf müssen sich also immer in eine fünftägige Quarantäne begeben, unabhängig davon, welche Maßnahmen für die Eltern gelten. Das wiederum macht einen Skiurlaub in Österreich für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren praktisch unmöglich. Viele werden nun wohl stornieren. Laut einer aktuellen Umfrage der Österreich Werbung, auf die das österreichische Tourismusministerium verweist, machen diese Familien rund 22 Prozent der deutschen Gäste aus.
Großer Andrang herrschte am vergangenen Wochenende auf dem Stubaitaler Gletscher. Das war noch bevor Österreich 2 G eingeführt hat und zum Hochrisikogebiet erklärt wurde.
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Bild: REUTERS
Österreichs Gletscherskigebiete sind schon seit einigen Wochen geöffnet. Am 18. November will Obertauern öffnen, am 25. November Ischgl und Anfang Dezember fast alle anderen Skigebiete. Wer einen Skiurlaub plant, sollte sich aber genau über die jeweils geltenden Verordnungen informieren. Egal ob es nach Österreich, Bayern oder Italien geht. In Südtirol und den übrigen italienischen Skigebieten sind die Corona-Regeln derzeit noch weniger streng als in Österreich. Für die Benutzung von Seilbahnen und Liften gilt genauso wie für den Aufenthalt im Innenbereich von Bars und Restaurants 3G, was durch den sogenannten „Green Pass“ nachgewiesen werden muss. In geschlossenen Liften sind mindestens chirurgische Masken Pflicht, und ein Ein-Meter-Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Antigen-Schnelltests sind in Italien 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden gültig. Die Kosten dafür muss der Einzelne selbst übernehmen. Hinzu kommt noch die obligatorische Online-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular.
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