#Gendern als „quasireligiöser Terror“

„Gendern als „quasireligiöser Terror““

Hamburg ist keine Hochburg des Genderns. Die Verwaltung der Hansestadt nutzt eine Vielzahl von Ausdrucksweisen. Meist ist zum Beispiel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rede. Oft werden auch neutrale Formulierungen verwendet, etwa: Mitarbeitende. Vor allem vonseiten der Bezirksverwaltungen kommen aber immer öfter auch Gendersternchen oder Doppelpunkte zur Anwendung. Dann heißt es, um bei dem Beispiel zu bleiben, „Mitarbeiter:innen“. Damit soll nach dem Willen einer Volksinitiative, die sich derzeit bildet, Schluss sein.

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

Eine „überwältigende Mehrheit quer durch alle Bevölkerungsschichten“ lehne eine Gendersprache ab, heißt es in der Vorlage für die Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“, die derzeit der Landeswahlleiter Hamburgs prüft. Gendersprache sei „diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen“. Politik, Verwaltung und Bildung sollten die „Standardsprache“ nutzen gemäß den Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ – dieser lehnt das Gendern ab.

Sprecherin der Initiative ist Sabine Mertens. Die Autorin setzt sich seit Langem vehement gegen das Gendern ein. Aus ihrer Sicht setzen Politik, Unternehmen und viele öffentlich-rechtliche Medien das Gendern gegen den Bürgerwillen durch. Und wer, wie sie, die „Muttersprache“ sprechen wolle, werde „diskreditiert und in die rechte Ecke gestellt“. Mertens spricht von einer „ideologisch extremen Propagandasprache“, ja von „quasireligiösem Terror“.

Die Politik müsse einen „Schlussstrich ziehen“ und sagen: Gendern sei ein Fehler gewesen, man kehre nun zurück zur „Standardsprache“. In Hamburg gibt es seit 2015 ein überarbeitetes Gleichstellungsgesetz, demnach muss die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern beachtet werden. Im vergangenen Jahr wurden die Grundsätze ergänzt, seitdem können neben geschlechtsneutralen Formulierungen auch der sogenannte Genderstern und der Genderdoppelpunkt verwendet werden. Ob das angewandt wird, bleibt den Mitarbeitern der Behörden überlassen.

CDU für Initiative

Mertens nennt diese Freiwilligkeit ein „Märchen“; Behördenmitarbeiter haben faktisch keine andere Wahl, als zu gendern. Dem widersprechen die im Senat mitregierenden Grünen, zu deren DNA das Gendern gewissermaßen gehört. Sie setzten etwa durch, dass der Koalitionsvertrag mit der SPD gegendert ist. „Es gibt überhaupt keinen Zwang“, sagt dazu Mareike Engels, Sprecherin für Soziales, Frauen und Gleichstellung der grünen Bürgerschaftsfraktion. Allen Verwaltungsmitarbeitern bleibe es selbst überlassen, ob sie gendern oder geschlechtsneutral formulieren; diese Lösung sei „unaufgeregt, zeitgemäß und pragmatisch“. Die deutsche Sprache entwickle sich weiter, und es gelte, die Vielfalt der Geschlechter auszudrücken, so Engels.

Die oppositionelle CDU hingegen spricht sich für die Initiative aus. An manchen Schulen und Universitäten herrsche ein „faktischer Genderzwang“; die „ausgrenzende und grammatikalisch falsche Gendersprache“ werde von großen Teilen der Stadtgesellschaft abgelehnt, sagte der CDU-Landesvorsitzende Christoph Ploß.

Aus Sicht von Mertens trägt Gendern nicht zur Gleichberechtigung bei, sondern gebe Frauen vielmehr einen „Opferstatus“. Frauen seien nicht Opfer, die man „in jedem Satz mit nennen muss“. Widerspruch erfolgt vom Landesfrauenrat Hamburg. Das ist ein Dachverband für alle Organisationen und Verbände, die sich frauenpolitisch engagieren – er repräsentiert etwa 300.000 Menschen.

Gendersensible Sprache sei ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung, sagt Christina Maria Huber, Vorstandsmitglied des Landesfrauenrats. Nichtgegenderte Sprache sei rein männlich und lasse alle Frauen verschwinden. Allerdings sei Gleichstellung weit mehr als nur gendersensible Sprache. Oft werde eine „Stellvertreterdebatte“ geführt, und zwar von jenen, die von dringlicheren Problemen ablenken wollen, so Huber.

In Hamburg prüft nun der Landeswahlleiter die Vorlage der Initiative. Behörden müssen Stellung nehmen. Kommt die Freigabe, beginnt die Unterschriftensammlung. Werden mindestens 10 000 Unterschriften erreicht, muss sich die Bürgerschaft mit dem Thema befassen. Stimmt die Bürgerschaft dem Entwurf nicht zu, kann es dann zu einem Volksbegehren kommen.

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