„Gericht stoppt Wirecard-Film von RTL“
Der Wirecard-Skandal ist nicht arm an überraschenden Wendungen. Das verbindende Element im größten Finanzskandal der Nachkriegsgeschichte ist ein steter Kampf: „Jeder gegen jeden“. Das scheint schon das Grundübel in dem Milliardenschwindel rund um die einstige Dax-Hoffnung gewesen zu sein, und das zieht sich jetzt weiter durch die Aufarbeitung des komplexen Falls, die inzwischen nicht nur in endlosen, reichlich freudlosen Sitzungen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses betrieben wird, sondern in unterhaltsamerer Form auch zur besten Sendezeit im Fernsehen. Am vergangenen Donnerstag feierte RTL die Free-TV-Premiere des nach eigener Aussage „packenden Doku-Dramas“. Der Titel: „Der große Fake – Die Wirecard Story“.

Wäre es allerdings nach dem Oberlandesgericht München gegangen, hätte die Ausstrahlung nie stattfinden dürfen, jedenfalls in der geplanten Form. Denn kurz vor Sendebeginn erließen die Münchner Richter eine einstweilige Verfügung, in der RTL unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder ersatzweise Ordnungshaft für die Geschäftsführung verboten wurde, über den Kronzeugen Oliver B. im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen seine Person „identifizierend zu berichten“, wie es in dem Beschluss heißt. Die Entscheidung liegt der F.A.Z. vor (Az.: 18 W 638/21).
Der zuständige Senat stellte darin fest, dass die Darstellung vorverurteilend sei, was im Zusammenhang mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen nun keine Seltenheit ist. In dem Betrag werde der Verdacht geäußert, dass über Wirecard auch Kinderpornographie und Terrorismus mitfinanziert worden seien und der namentlich genannte Kronzeuge als „Statthalter in Dubai“ hierbei eine maßgebliche Rolle gespielt habe, befanden die Richter.
Zugegeben, die Entscheidung des Oberlandesgerichts München kam reichlich kurzfristig: Nur wenige Stunden vor der geplanten Ausstrahlung verkündeten die Richter ihr Verdikt. An der Veröffentlichung konnte das jedenfalls nichts mehr ändern, lediglich in der Mediathek wurde der Beitrag an den entsprechenden Stellen inzwischen unkenntlich gemacht.
RTL verwies auf Anfrage darauf, dass Gegenstand des Verfahrens lediglich zwei Minuten des Films gewesen seien und das Landgericht die Sache zuvor noch anders entschieden habe. „Wir beurteilen die Sach- und Rechtslage ebenso, wie zuvor auch das Landgericht München I und halten die Entscheidung des OLG München schlicht für falsch“, sagte eine RTL-Sprecherin. An keiner Stelle werde der Verdacht geäußert, dass der Antragsteller in strafrechtlich relevanter Weise eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll.
Dass die Sache weiter spannend bleibt, ist jetzt schon klar: Ob RTL eine stichhaltige Begründung dafür liefern kann, warum es die Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht umsetzte, wird wohl wieder ein Fall für die Gerichte, sagte Lucas Brost, Anwalt des Kronzeugen und Partner der Kölner Kanzlei Brost Claßen, der die Entscheidung erstritten hat. Als nächstes werde sein Mandant das angedrohte Ordnungsgeld beantragen.
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