Gericht verbietet „Bild“ Berichte über angeblichen Pornokonsum eines Priesters

Das Landgericht Köln hat der „Bild“-Zeitung die Berichterstattung über angebliche Zugriffe eines Priesters auf Porno-Webseiten untersagt. Das Gericht gab der Klage des ehemals hochrangigen Geistlichen aus dem Erzbistum Köln statt. Der Zeitung sei es nicht gelungen, ihre Behauptungen zu beweisen, so die Pressekammer. Die Berichte hätten das Persönlichkeitsrecht des Priesters verletzt. Das Urteil (Az. 28 O 635/23) ist noch nicht rechtskräftig, beiden Seiten können in Berufung gehen.
Das Gericht ist nach eigenen Angaben nicht davon überzeugt, dass der Geistliche versucht habe, von seinem Dienstrechner auf Internetseiten mit pornografischem Material zuzugreifen. Die „Bild“-Berichte genügten ferner nicht den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung. Insbesondere wiege das Anonymisierungsinteresse des Klägers stärker als das Informationsinteresse der Allgemeinheit, so das Gericht. Die erheblichen Nachteile für den Kläger seien wichtiger als das Interesse an einer Berichterstattung.
Mit dem zivilrechtlichen Verfahren wehrte sich der Mann gegen zwei Berichte der „Bild“-Zeitung und auf deren Online-Portal im August 2023. Damals war das Ergebnis einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit im Erzbistum bekannt geworden. Demnach hatte der Schutzfilter im Juli 2022 mehr als 1000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten etwa zu Gewalt, Pornografie oder Drogen verhindert. Der Anwalt des Priesters bestritt, dass sein Mandant unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen gewesen sei.
In der Sache hatte auch die Staatsanwaltschaft eine Prüfung eingeleitet. Da es bei den Videos nicht um Kinderpornografie ging, wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Die Zugriffe von Dienstrechnern auf pornografische Seiten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Lehre als Sünde.
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