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#Gericht verurteilt Schützen von Idar-Oberstein zu lebenslanger Haft wegen Mordes

„Gericht verurteilt Schützen von Idar-Oberstein zu lebenslanger Haft wegen Mordes“

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes für den Angeklagten gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Mutter des Opfers hatte sich als Nebenklägerin der Forderung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich angeschlossen. Die Verteidigung hatte auf eine kürzere Strafe wegen Totschlags mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit plädiert.

In dem seit März laufenden Prozess war es nicht darum gegangen, Mario N. als Täter zu identifizieren. An seiner Schuld hatte es keine Zweifel gegeben. Er hatte sich am Morgen nach der Tat im September 2021 der Polizei gestellt und gestanden, Alexander W. getötet zu haben. Der Tathergang war dank umfangreichem Beweismaterial recht eindeutig zu rekonstruieren. Videoaufnahmen zeigen, wie Mario N. am Abend des 18. September um 19.45 Uhr die Tankstelle betritt, und zwei Sixpacks Bier kaufen will – ohne Maske. Alexander W. steht an der Kasse, weist ihn auf die Maskenpflicht hin, es kommt zum Streit. N. lässt das Bier wutentbrannt stehen.

Knapp eineinhalb Stunden später kehrt er in die Tankstelle zurück. Er stellt sich mit Maske und und mehreren Flaschen Bier in die Kassenschlange, wartet, bis er dran ist. Dann zieht er die Maske ab. Die Videoaufnahmen des Geschehens haben eine schlechte Tonqualität, aber Alexander W. sagt laut einer Sprachgutachterin vermutlich „Maske auf“, und „Mach‘ schon“. Mario N. ist unbeeindruckt. „Echt?“ soll er gefragt haben. Dann schießt er Alexander W. ins Gesicht. Anschließend begibt er sich nach draußen, nach Worten seines Verteidigers ganz so, „als hätte er gerade bei der Tankstelle bezahlt“.

Verteidigung: N. „war nicht Herr seiner Sinne“

Im Prozess hatte die Verteidigung versucht, Mario N. als jemanden darzustellen, der sich in einer akuten psychischen Krise befunden hat. Der kein eiskalter Killer ist, sondern zum Tatzeitpunkt mit etwa zwei Promille im Blut „überhaupt nicht Herr seiner Sinne“ war. Die Tat weise keine Mordmerkmale auf, hatten seine beiden Verteidiger in ihren Plädoyers am vergangenen Freitag betont. Mario N. sei zum Tatzeitpunkt nicht psychisch gesund gewesen, er habe sich durch die Corona-Beschränkungen massiv in seinen Freiheitsrechten beschnitten gesehen. Aufgrund einer Asthma-Erkrankung sei es für ihn schwierig gewesen, mit Maske zu atmen. Eineinhalb Jahre vor der Tat hatte der Vater des Angeklagten Suizid begangen. Zuvor hatte der Mann auf seine Frau, die Mutter des Angeklagten, geschossen, sie überlebte schwer verletzt.

Mario N. sei zermürbt gewesen, und dieser Zustand sei ansatzweise nachvollziehbar: Es gebe keine niedrigen Beweggründe. Auch von Heimtücke könne man nicht sprechen. Der Täter habe das Opfer nicht willkürlich ausgesucht, vielmehr hätten Alexander W.s Anweisungen beim Anklagten große Wut ausgelöst. Er habe das Opfer nicht „arg- und wehrlos“ treffen wollen, er sei im Tunnel gewesen.

Die Staatsanwaltschaft und ein psychologische Gutachten hatten ein anderes Bild des Angeklagten gezeichnet. Mario N. hatte bereits im März gestanden, die Tat begangen zu haben, „um ein Zeichen zu setzen“. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat der Täter W. zum Objekt seines Zeichen gemacht. Er habe ausgenutzt, dass sich W. in der Situation nicht hatte schützen können. Das Opfer stehe in keinem Zusammenhang zur persönlichen Situation des Täters. Der Angeklagte habe sich in der Corona-Zeit zunehmend radikalisiert.

Nachricht von N.: „Sehe keine Lösung ohne Gewalt“

Chat-Nachrichten und Videobotschaften an Freunde belegen, dass Mario N. schon früher Gewaltphantasien hegte. Im Februar 2020, noch vor Ausbruch der Pandemie in Deutschland, schrieb er einem Bekannten: „Ich weiß, es klingt doof, aber ich sehe keine Lösung mehr, in der keine Gewalt vorkommt.“ Und: „Man muss halt schauen, wie man sich bewaffnet, ohne Aufsehen zu erregen.“ Frauen mit Kopftüchern nannte er „Vermummte“, die „Sea-Watch 3“-Kapitänin Carola Rackete, die 2019 auf dem Mittelmeer Flüchtlinge rettete, war in seinen Augen eine „Bitch“, die junge Klimaaktivistin Greta Thunberg „geistig zurückgeblieben“. In Bezug auf politische Gegner, etwa ein linker Aktivist und die Bundesregierung, sprach er von „Gaskammern“, und wie schade es sei, „dass sie aus der Mode gekommen sind“.

Das Gutachten eines Psychiaters hatte Mario N. auch im betrunkenen Zustand eine volle Schuldfähigkeit attestiert, und sowohl eine Minderung seiner Steuerungsfähigkeit als auch eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte das Gutachten mehrmals während des Prozesses kritisiert und als „zu oberflächlich“ bezeichnet. Einen Befangenheitsantrag hatte das Gericht zurückgewiesen: Es könne keine Voreingenommenheit des Experten feststellen. Auch den Antrag der Verteidiger auf ein weiteres Gutachten hatte es abgelehnt.

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