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#Gerichtsprozess gegen das „System Putin“

„Gerichtsprozess gegen das „System Putin““

Sergej Roldugin saß am Mittwoch nicht in Saal 4 des Bezirksgerichts Zürich. Und doch drehte sich die Verhandlung, die in diesem schmucklosen Raum stattfand, um diesen russischen Musiker – und dessen Verbindung zu seinem alten Freund Wladimir Putin. Die Enthüllungen der sogenannten Panama-Papiere durch ein Journalistenkollektiv brachten 2016 zutage, dass Roldugin offenbar als Strohmann für verdeckte Finanztransaktionen zugunsten des russischen Präsidenten agierte, den er schon seit den gemeinsamen Jugendtagen in St. Petersburg kennt. Der Cellist und Dirigent ist sogar der Taufpate von Putins ältester Tochter.

Zu dem Geflecht von Roldugins Be­teiligungen und Offshore-Konten zählte auch eine Geschäftsverbindung zur Schweizer Tochtergesellschaft der russischen Gazprombank in Zürich. Dieses Institut hat nach Erkenntnissen der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) von 2006 bis 2016 schwer gegen Bestimmungen im Geldwäschereigesetz verstoßen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen vier überwiegend ranghohe Mitarbeiter der Bank, darunter der russische Vorstandsvorsitzende. Drei der vier be­schuldigten Banker arbeiten heute noch für die Gazprombank (Schweiz) AG, obwohl sie ihre Geschäftstätigkeit im Oktober 2022 beendet hat und sich seither in Abwicklung befindet.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften. Die Angeklagten, drei Russen und ein Schweizer, hätten es sträflich versäumt, infrage zu stellen, ob Roldugin tatsächlich der wirtschaftlich Berechtigte hinter zwei Konten ist, die dieser im Jahr 2014 bei der Gazprombank in Zürich eröffnen und bis 2016 führen durfte. Dabei ging es um Vermögenswerte von knapp 30 Millionen Franken.

Putins enorme Vermögenswerte

In der Gerichtsverhandlung in Zü­rich zitierte Staatsanwalt Jan Hoffmann aus einem 2014 erschienenen Bericht der „New York Times“. Darin sagte Roldugin, er sei sicher kein Geschäftsmann und besitze „keine Millionen“. Dennoch sei er angeblich wirtschaftlich Berechtigter von zwei Offshore-Gesellschaften mit Millionenvermögen gewesen. „Wie passt das zusammen?“, fragte Hoffmann. Zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung sei öffentlich längst bekannt gewesen, dass es sich bei dem Cellisten um einen Freund Putins handelt. Auch sei allgemein bekannt gewesen, dass der russische Präsident nach offizieller russischer Darstellung nur ein Einkommen von gut 100.000 Franken habe, tatsächlich jedoch über enorme Vermögenswerte verfüge, die er von ihm na­hestehenden Personen verwalten lasse. Schon deshalb hätte sich für die Bankmitarbeiter ein erheblicher und tiefgreifender Abklärungsbedarf ergeben müssen, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Auf den von der Gazprombank er­öffneten Konten gingen unter anderem millionenschwere Dividenden von einem russischen Medienkonzern ein, an dem der Musiker beteiligt war. Dabei zog nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Bank Rossija im Hintergrund die Fäden. Die Amerikaner haben diese Bank schon 2014 auf ihre Sanktionsliste gesetzt, weil sie sehr eng mit der russischen Führungselite verbandelt ist. Der Mehrheitsaktionär und Verwaltungsratspräsident von Rossija gelte als Putins Kassenwart, heißt es in der Anklageschrift. Die aufgebauten Konstruktionen und Dividendenflüsse über Briefkastenfirmen hätten einzig der Verschleierung gedient und deuteten darauf hin, dass Roldugin als Strohmann eingesetzt worden sei. Doch diesen Hinweisen seien die Gazprombank-Mitarbeiter nicht nachgegangen. Für diese Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht sollen sie nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit sieben Monaten Haft auf Bewährung be­straft werden.

Die Beschuldigten beteuerten vor Gericht ihre Unschuld. Einer ihrer An­wälte argumentierte, gerade die Nähe Roldugins zum inneren russischen Machtzirkel mache es plausibel, dass der Musiker der wirtschaftlich Berechtigte der Konten war. Günstlinge des Kreml hätten viel besseren Zugang zu Vermögen als normale Bürger.

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