#GEZ-Hammer: Hunderttausenden Deutschen winkt Befreiung vom Rundfunkbeitrag
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„GEZ-Hammer: Hunderttausenden Deutschen winkt Befreiung vom Rundfunkbeitrag“

Rund 220 Euro im Jahr oder 18,36 Euro monatlich: So viel zahlen Deutsche an die Rundfunkanstalten. Der Rundfunkbeitrag, heute oft immer noch als GEZ bezeichnet, ist dabei vielen ein Dorn im Auge. Während es vielerorts Forderungen nach einer Reformierung der Öffentlich-Rechtlichen gibt und der Skandal in der Chefetage des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) das auch noch befeuert, ist der GEZ-Beitrag vergangenen Juli gestiegen. Die Inflation könnte dafür sorgen, dass der Rundfunkbeitrag erneut angehoben wird. Und die Öffentlich-Rechtlichen verzeichnen derweil Rekordeinnahmen. Doch für hunderttausende Menschen in Deutschland könnte der Rundfunkbeitrag bald Geschichte sein.
GEZ verklagt
Am Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind Klagen eingegangen. Der Sozialverband VdK Bayern möchte erwirken, dass pflegebedürftige Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Im Detail geht es um all jene Personen, die Landespflegegelder erhalten. Ein Anrecht auf das Landespflegegeld haben alle pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 2.
→ GEZ: Politik will Rundfunkbeitrag einfrieren
Während etwa in Rheinland-Pfalz oder Berlin Bezieher des Landespflegegelds von der GEZ befreit sind, trifft das auf Menschen in Bayern nicht zu. „Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit“, so Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung beim Sozialverband VdK Bayern, gegenüber der Nürnberger Presse. Und das betreffe rund 350.000 Personen.
Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. So müssen etwa Menschen mit Behinderung oder Empfänger von Sozialleistungen weniger oder gar nichts bezahlen. Auch Bezieher von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Rentner hingegen müssen die GEZ in vollem Umfang bezahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: Bekommt man als Rentner zusätzlich zur Rente eine Sozialleistung, kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das gilt auch für alle Menschen, die Hartz IV, also Arbeitslosengeld II erhalten. Geflüchtete und Asylbewerber aber kommen am Rundfunkbeitrag nicht vorbei, außer sie sind in einem Asylbewerberheim untergebracht. Hier kann man eine Befreiung oder Ermäßigung online beantragen.
Bildquellen
- GEZ: Abschaffung der Gebühren in greifbarer Nähe?: Francisco Andreotti / Unplash
- GEZ-Hammer: Hunderttausenden Deutschen winkt Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Nabil Saleh / Unsplash
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