Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungen zu Überfall auf Latife Arab ein

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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen zu einer gegen die Autorin Latife Arab angeblich verübten Straftat eingestellt. Sie sei am 11. September (vergangenen Jahres) von Clanmitgliedern zusammengeschlagen und mit Benzin übergossen worden, hatte Arab gesagt. Sie begab sich für einige Tage ins Krankenhaus. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dazu „mangels hinreichenden Tatverdachts“ ein, wie die Behörde dem RBB und der F.A.Z. mitteilte. „Die durchgeführten Ermittlungen führten nicht zur Namhaftmachung eines oder mehrerer Beschuldigter“, sagte der stellvertretende Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Michael Petzold. Fraglich sei auch, ob der Tatvorwurf zutreffe. „Eine abschließende Klärung der Frage, ob sich die durch die Zeugin angegebene Tat tatsächlich ereignet hat, war im Verlauf der umfangreichen Ermittlungen nicht möglich.“
Zweifel an Arabs Schilderung hatte der „Spiegel“ genährt, sich beim Landgericht Hamburg allerdings Anfang Februar eine einstweilige Verfügung eingefangen (Az. 324 O 13/25), der zufolge das Magazin nicht den Verdacht erwecken darf, Latife Arab habe gegenüber Ermittlungsbehörden „wahrheitswidrig“ behauptet, sie sei „von mehreren Männern in ein Auto gezerrt und gewürgt worden, bis sie ohnmächtig geworden sei, in einem Wald mit Benzin übergossen und gegen den Hinterkopf getreten worden und schließlich auf dem Rasen vor einem Krankenhaus aufgewacht“. Für die Verbreitung des Verdachts, es habe sich nicht so zugetragen, fehle es, so das Gericht, „am erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen“.
Berater Ganz: erfolglose Ermittlungen nicht verwunderlich
Vor diesem Hintergrund bewertet der Berater von Latife Arab und frühere Kriminalhauptkommissar und Experte des Landeskriminalamts Niedersachsen, Thomas Ganz, die Einstellung der Ermittlungen, wie er der F.A.Z. sagt, als nicht verwunderlich. Latife Arab sei für Ende März zu einer richterlichen Vernehmung geladen worden, zwei Tage vor dem avisierten Termin sei dies „ohne Angabe von Gründen“ abgesagt worden, die Ermittlungsbehörden hätten also offenbar keinen Aufklärungsbedarf mehr gehabt und auch keine Anhaltspunkte dafür, ein Strafverfahren gegen Latife Arab einzuleiten. Sie habe „sich nichts zuschulden kommen lassen“. Es handele sich hier „zweifelsfrei um eine Straftat im Milieu der Clankriminalität“, gegen die der deutsche Rechtsstaat die Opfer nicht umfassend genug schütze. Dass die Staatsanwaltschaft Berlin erkläre, die Angelegenheit bleibe „unklar“, sei ebenfalls nicht verwunderlich: „Im Milieu Clankriminalität treffen die Ermittler fast immer auf eine Mauer des Schweigens“, Ermittlungen würden eingestellt, oder es gebe Freisprüche aus Mangel an Beweisen. Daraus abzuleiten, Latife Arab habe „gelogen“ oder den Überfall „frei erfunden“, sei eine „nicht zu tolerierende Vorverurteilung“.
„Als Frau im arabischen Clan“
Latife Arab ist ein Pseudonym. Unter diesem schrieb die Autorin das Buch „Ein Leben zählt nichts – Als Frau im arabischen Clan“ (über das auch die F.A.Z. berichtete). Sie schildert darin, wie Frauen in arabischen Clans in Deutschland entrechtet, zwangsverheiratet, vergewaltigt, verprügelt und in ein kriminelles Gefüge gepresst werden. Bei diesem müsse es sich entweder um den bekannten Remmo-Clan oder die Al-Zein-Großfamilie handeln, wurde allgemein angenommen – ohne dass die Autorin dies ausdrücklich gesagt hätte.
Den Vertrieb des Buchs hat der Heyne-Verlag kürzlich eingestellt. Nach „in der Presse aufgekommenen Zweifeln an der Zugehörigkeit der Autorin zu einem der bekanntesten kriminellen Clans“, teilt der Verlag auf Anfrage der F.A.Z. mit, habe man Arabs damalige Anwältin „um Vorlage von eindeutigeren Dokumenten gebeten, die ihre Herkunft klar verifizieren“. Die Autorin habe in Gesprächen „eben jene Herkunft angegeben und durch vorgelegte Ausweiskopien versichert, die sich im Nachhinein als wahrscheinlich gefälscht erweisen. Für den Fall, dass die Autorin die erbetenen Belege nicht bis zu einer bestimmten Frist beglaubigt vorgelegt hat, haben wir uns vorbehalten, den Titel nicht mehr lieferbar zu halten.“ Die Frist sei verstrichen, über mögliche weitere Konsequenzen werde man „zu gegebener Zeit beschließen“.
Sie sei „überrascht über den Schritt des Verlags“, zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dazu Mitte März Arabs Anwalt Dominik Höch. Sie sehe sich „nicht in der Pflicht, Angaben zu ihrer ‚Identität‘ zu verifizieren, nachdem diese beim Zustandekommen des Buchs keine nachhaltige Relevanz gehabt haben“. Es gebe „familiäre Beziehungen“ zu den erwähnten Clans. Sie stehe zum Inhalt ihres Buchs.
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