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#Maskenaffäre „ein Stück weit“ abgeschlossen

Maskenaffäre „ein Stück weit“ abgeschlossen

Zum Abschluss einer Arbeitstagung der CSU-Landtagsfraktion hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder in einer Grundsatzrede angekündigt, dass Bayern im Lauf der kommenden Woche die Priorisierung für alle Corona-Impfstoffe bei Hausärzten aufheben will. Die Ärzte sollen dann nach eigenem Ermessen über die Reihenfolge entscheiden können. In den Impfzentren soll es aber bei dem bisherigen Verfahren mit Priorisierungen bleiben. Diese sollen noch abgearbeitet werden, auch die noch ausstehenden Zweitimpfungen. Aus logistischen Gründen sollen die Impfzentren auch für anstehende „Ziel- und Gruppenimpfungen“ zuständig sein, etwa in den Schulen oder durch mobile Impfteams „im Migrationsbereich“.

Gezieltes Impfen habe sich jetzt schon ausgezahlt, sagte Söder in einer Pressekonferenz zum Abschluss der Fraktionsklausur im Maximilianeum. Tatsächlich rangieren bayerische Landkreise mit zeitweise besonders hohen Inzidenzzahlen, etwa an der Grenze zur Tschechischen Republik, inzwischen am unteren Ende der Skala, weil dorthin Zusatzrationen an Impfstoff geliefert worden waren.

„Maximale Optionen“ beim Impfen – auch mit Sputnik V

Söder sagte, man werde im Mai schon „sehr viel Impfstoff“ haben, von Juni an „sehr, sehr viel mehr“. Dass die Verimpfung des russischen Impfstoffs Sputnik V, auf den sich Bayern Kaufoptionen gesichert hatte, damit obsolet sei, wollte Söder nicht bestätigen.

Wenn, wie vorgesehen, im bayerischen Illertissen Sputnik V produziert werde und auch zugelassen sei, „dann wäre es irgendwie auch nicht so glücklich, wenn ein in Bayern produzierter Impfstoff nicht hundert Meter weiter verimpft werden kann, sondern in die Welt exportiert wird – und wir müssen aus anderen Teilen der Welt Impfstoff zu uns holen.“ Es sei immer darum gegangen, „maximale Optionen“ zu haben; sollte Impfstoff übrig bleiben, könne es jederzeit eine Abgabe an andere geben.

Die CSU-Fraktion hat nach harten Diskussionen auch Folgerungen aus der sogenannten Maskenaffäre gezogen. Sie beschloss Eckpunkte für Verhaltensregeln für Abgeordnete. Diese sind erste Verhandlungsgrundlage für die Abstimmung mit dem Koalitionspartner Freie Wähler und den anderen Fraktionen im Landtag. Sie sollen dann als Konsens in einer Novelle des Abgeordnetengesetzes festgeschrieben werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten künftig genau und vom ersten Euro an veröffentlicht werden müssen – das bisherige Stufenmodell soll wegfallen.

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sollen die Abgeordneten künftig schon ab fünf Prozent der Gesellschaftsanteile offenlegen, bisher galt die Grenze 25 Prozent. Bestimmte Nebentätigkeiten, so heißt es in dem Eckpunktepapier, führten unweigerlich zu Interessenkonflikten. Finanzielle Eigeninteressen dürften nicht in Konflikt mit dem Allgemeinwohl geraten. Es gehe „um die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie“. Zugleich jedoch wolle man, dass auch in Zukunft Freiberufler und Unternehmer in der eigenen Fraktion und im Bayerischen Landtag sind. Daher sollten bezahlte Nebentätigkeiten weiterhin erlaubt, aber gezielt eingeschränkt werden.

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