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#Goethe-Universität prüft Dissertation von Mathias Döpfner

„Goethe-Universität prüft Dissertation von Mathias Döpfner“



Mathias Döpfner im September 2018 in Berlin

Bild: EPA

Die Frankfurter Hochschule hat eine Kommission eingesetzt, die die Doktorarbeit von Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, prüft. Zuvor hatten Plagiatefinder 28 Textstellen moniert.

Im Jahr 1991 veröffentlichte Mathias Döpfner seine Dissertation mit dem Titel „Musikkritik in Deutschland nach 1945: Inhaltliche und formale Tendenzen – eine kritische Analyse“. Die 334 Seiten starke Untersuchung wird vom Peter Lang Verlag mit den Worten beworben: „Wer kritisiert den Kritiker? Die vorliegende Arbeit versucht es.“ Nun wird der Kritiker der Musikkritik kritisiert, und zwar von kommerziell ausgerichteten Plagiatefindern. Wie der „Spiegel“ zuerst berichtete, sollen sie in Döpfners Arbeit 28 Textübernahmen ohne ausreichende Belege gefunden haben. Die Frankfurter Universität habe eine Kommission zur Prüfung der Vorwürfe eingesetzt.

Dies bestätigte die Hochschule gegenüber FAZ.NET: „Die Goethe-Universität nimmt die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis sehr ernst“, erklärt Pressesprecher Olaf Kaltenborn. Er verweist auf die Regeln in der „Satzung der J. W. Goethe-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.

Keine Angabe über die Dauer des Verfahrens

Die Hochschule teilt weiter mit: „Es wurde eine Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten eingerichtet, an die der Sachverhalt zur Prüfung abgegeben wurde. Gemäß ihrer Satzung sind die Verfahren vor der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten absolut vertraulich“. Die Frage von FAZ.NET, wann das Verfahren voraussichtlich abgeschlossen sein wird, wollte Kaltenborn nicht beantworten.

Der „Spiegel“ hat aus den 28 möglichen Plagiatsfragmenten bisher nur wenig zitiert. Es ist daher unklar, wie schwerwiegend die Übernahmen sind. Ob eine Dissertation noch als Eigenleistung des Promovenden gelten kann, entzieht sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer allgemeingültigen Bewertung: „Die Plagiatsstellen müssen die Arbeit quantitativ, qualitativ oder in einer Gesamtschau beider Möglichkeiten prägen. Eine quantitative Prägung ist zu bejahen, wenn die Anzahl der Plagiatsstellen und deren Anteil an der Arbeit angesichts des Gesamtumfangs überhandnehmen. Derartige Passagen prägen die Arbeit qualitativ, wenn die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung nicht genügt.“ Diese Abwägung hat die Frankfurter Kommission jetzt vorzunehmen.

Mathias Döpfner wollte sich nach Angabe der Deutschen Presse-Agentur zu den Vorwürfen nicht konkret äußern. Ein Sprecher des Springer Verlags erklärte gegenüber der dpa, der langjährige Vorstandsvorsitzende sei über den Vorgang informiert: „Er hat volles Vertrauen in die Arbeit der Kommission der Universität Frankfurt.“

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