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„Grundsteuererklärung und Bedeutung der Neuregelung“

Die ersten Informationsschreiben zur reformierten Grundsteuer kommen bei Grund- und Hausbesitzern an. Viel Zeit bleibt den Eigentümern nicht – aber es gibt einiges zu beachten.
Die Grundsteuererklärung kann zwischen Juli und Oktober eingereicht werden
Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
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Ursprünglich wurde in Bayern eine allgemeine Verfügung erlassen, nach der weitere Informationen zur Grundsteuerreform nicht postalisch an die Eigentümer geschickt werden sollten. Mittlerweile gingen und gehen aber auch in Bayern Informationsblätter dazu an die Haus- und Grundbesitzer. Gabriele Seidenspinner, Rechtsanwältin im Verband für Haus und Grund in Augsburg, ist besonders um eine demografische Gruppe besorgt: „Besonders die älteren Menschen fühlen sich von der Reform überrumpelt.“
Das Formular beinhalte vorerst alle wichtigen Informationen, um sich auf die Grundsteuererklärung vorzubereiten. Die Grundsteuererklärung ist für jede grundsteuerpflichtige Immobilie, also auch für Immobilien zur Kapitalanlage, abzugeben. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 haben Eigentümer dafür Zeit. Das sei nach Seidenspinners Empfinden „viel zu kurz“. Das Finanzamt listet eine Reihe an Daten auf, die mit eingereicht werden müssen: Dazu gehört das Aktenzeichen, die Gemarkung, Flurstücksnummer und die Flächengröße. Zudem müssen alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer genannt werden.
Sonderweg Bayern: Angaben zu den Bodenrichtwerten fallen weg
Wer die nötigen Angaben nicht zur Hand hat, der könne auf den Liegenschaftskataster, einen Auszug aus dem Grundbuch, einen notariellen Kauf- oder Übergabevertrag oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bauantrag zurückgreifen. Während auf Bundesebene auch spezifischere Infos wie Bodenrichtwerte angegeben werden müssen, arbeiten die Finanzämter in Bayern hingegen nur mit physikalischen Größen, wie etwa die der Grundstücks- und Gebäudefläche. „Bayern hat sich mit Erfolg für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Ab 2025 wird die Grundsteuer im Freistaat nach einem unbürokratischen, einfachen Flächenmodell erhoben“, teilte dazu kürzlich Bayerns CSU-Finanzminister Albert Füracker mit.
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Aber auch das ist in manchen Fällen nicht immer einfach. Gerade die Grund- und Wohnfläche wären bei alten Häusern schwierig zu ermitteln. „Im schlimmsten Fall kann man die Daten nicht finden und muss jemanden bezahlen, der das ausmisst“, sagt Seidenspinner. Auch Kernsanierungen seien zu beachten. Dass womöglich Gutachterausschüsse in manchen Fällen recherchieren, kann sie sich aufgrund des Aufwands kaum vorstellen. „Zumindest hoffe ich es nicht.“ Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, warnt: „Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie.“
Gedruckte Formulare finden Eigentümer im Finanzamt oder in der Gemeinde
Zwar gibt es online die Möglichkeit, vom 1. Juli an die Flurstücksnummer, Gemarkung und Ertragsmesszahl kostenlos im Internet einzusehen, doch sei das wohl kaum eine Lösung für die älteren Menschen, die vielleicht kein Internet oder keinen Computer besitzen. Allgemein sei die Voraussetzung, das alles übers Internet zu handhaben, eins der größeren Probleme, die Seidenspinner im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform voraussagt. Es gäbe zwar die Option, die Dokumente auch schriftlich auszufüllen, doch sei es von den Behörden gewünscht, alles online zu erledigen. Einerseits sei das gewiss einfacher, auch zur weiteren Bearbeitung, doch dürfe man nicht außer Acht lassen, dass „Eigentümer ohne Internet oder die nötige Technik dann ins Finanzamt dackeln, um ein Formular zu bekommen“. Das Finanzamt verweist hierfür auch auf Gemeinden, die Vordrucke zur Verfügung stellen oder das Internet.
Am Ende solle niemand mehr Grundsteuer bezahlen, aber einige weniger, erklärt Seidenspinner. Die neue Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Vor der Corona-Krise waren es etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, mit denen öffentliche Projekte wie zum Beispiel Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Je nach Größe der Immobilie unterscheiden sich auch die Beiträge. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.
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