#Güterstandsschaukel: So gelingt der Vermögenstransfer auf den Ehepartner
Überträgt ein Ehepartner größere Vermögen auf den anderen, fällt oft Schenkungssteuer an. Das lässt sich vermeiden – mit der Güterstandsschaukel. Ein Steuerberater gibt Tipps.
Liebe Leser,
Die Eheleute unter Ihnen leben in weit überwiegender Mehrzahl mangels Ehevertrag im sogenannten gesetzlichen Güterstand, nämlich der Zugewinngemeinschaft nach Paragraph 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Kennzeichnend für die Zugewinngemeinschaft ist, dass es in ihr grundsätzlich kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten gibt. Stattdessen bleibt jeder Ehegatte jeweils Alleineigentümer der Sachen, die er in die Ehe eingebracht hat oder während der Ehe erwirbt.
Nach vielen Ehejahren besteht häufig der Wunsch, größere Vermögenswerte auf Ehegatten zu übertragen. Die Motive und Ziele hierbei können vielfältiger Natur sein. In der Praxis sind dies oftmals die Schenkungs- und Erbschaftsteueroptimierung, die Reduzierung möglicher Pflichtteilsansprüche und der Schutz des Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern.
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