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#Haftbefehl aufgehoben: Kein Verfahren gegen Block wegen Kindesentführung

Nach der Entführung ihrer Kinder hatten dänische Behörden einen Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmenserbin ausgestellt. Dieser wurde nun aufgehoben. Wer für die Entführung verantwortlich ist, bleibt weiterhin unklar.

Dänemarks Behörden haben einen Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmenserbin Christina Block aufgehoben, der nach der Entführung ihrer Kinder ausgestellt worden war. Das gab ein Anwalt von Block am Mittwoch bekannt. Damit wird auch kein Verfahren gegen Block wegen angeblicher Kindesentführung oder Beauftragung einer Kindesentführung geführt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte den Haftbefehl nicht vollstreckt. Dieser wurde ausgestellt, nachdem zwei Kinder von Block in der Silvesternacht offenbar gewaltsam vor den Augen ihres Vaters, Blocks früheren Ehemanns Stephan Hensel, in Dänemark entführt und nach Hamburg gebracht worden waren. Ein Gericht entschied danach, dass die Kinder zurückgebracht werden mussten. Wer für die Entführung verantwortlich ist, ist unklar. Block gibt an, nicht zu wissen, wer die Kinder zu ihr bringen ließ.

Der Sorgerechtsstreit schwelt seit Jahren. Block und ihr früherer Mann Hensel haben vier Kinder. Im Sommer 2021 hatte Hensel zwei von ihnen nicht wie verabredet nach Hamburg zurückgebracht, obwohl Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Block hatte die Kinder danach rund zweieinhalb Jahre nicht gesehen. Nun leben drei Kinder dauerhaft bei dem Vater, der angibt, diese hielten sich in einer geheimen Unterkunft („Safe House“) auf und erhielten aufgrund einer angeblichen Traumatisierung psychologische Unterstützung.

Block wiederum, Tochter eines Hamburger Restaurant- und Hotelbesitzers, hatte ihrem früheren Mann wiederholt vorgeworfen, die Kinder abzuschotten, zu manipulieren und sie in seinem Wohnhaus einzusperren. Zudem wird Hensel vorgeworfen, aus Rache gegen das Block-Unternehmen zu handeln, dessen Mitarbeiter er einst war.

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