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#„Hass auf Radfahrer“ oder „ganz normaler Auffahrunfall“?

Ein Autofahrer, eine Radfahrerin und zwei Versionen des gleichen Geschehens stehen sich an diesem Morgen im Frankfurter Amtsgericht gegenüber. Tatsache ist: Die Begegnung der beiden auf einer Einbahnstraße im Frankfurter Westend im Sommer 2019 endete mit einem Zu­sammenstoß und Verletzungen der Radfahrerin. Aber die Erklärungen, warum das so kam, unterscheiden sich diame­tral.

Die Staatsanwaltschaft hat den 58 Jahre alten Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung angeklagt: Sie sagt, er habe sich daran gestört, dass die Frau mit ihrem E-Bike so die Einbahnstraße entlangfuhr, dass er nicht überholen konnte. Nachdem sie ihn als „Arschloch“ bezeichnet habe, habe er sie überholt und dann eine Vollbremsung gemacht, sodass sie gegen das Auto fuhr und stürzte. Anschließend habe er sie als „Drecks-Grünenpack“ be­schimpft und gesagt: „Ich hoffe, Sie ha­ben sich so richtig wehgetan. Hoffentlich sind Sie gut versichert, mein Autoschaden wird teuer für Sie.“ Fünf Tage war die Frau danach krankgeschrieben, weil sie Schürfwunden, Hämatome und starke Kopfschmerzen hatte.

„Sie hätte mir nie drauffahren müssen“

Den Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu je 45 Euro, den er dafür bekam, akzeptierte der Mann nicht. Denn er schildert die Ereignisse völlig anders. Vor Gericht erzählt er, dass die Frau „mitten auf der Straße“ gefahren sei und er sie per Hupe gewarnt habe, bevor er „mit extrem großem Abstand“ und „ganz langsam“ an ihr vorbeifuhr. Doch weil er ihre Beleidigung hörte, habe er angehalten, „um das zu klären“. Da habe er aber nicht gewusst, dass sie auf einem E-Bike unterwegs war, das schnell beschleunigt. „Sie hatte das anscheinend nicht im Griff.“ Jedenfalls, trägt der Angeklagte vor, hätte die Frau trotz seines Anhaltens genug Platz ge­habt, um vorbeizufahren. „Sie hätte mir nie drauffahren müssen.“ Von den an­schließenden verbalen Ausfällen weiß er nicht, „wer das dazugedichtet hat“.

Alles nur ein „großes Missverständnis“, „ein ganz normaler Auffahrunfall“, bei dem „beide Fehler gemacht“ haben? Nein, sagt die Radfahrerin, die an dem Tag gerade auf dem Weg zur Arbeit war. Er sei „viel zu nah“ an ihr vorbeigefahren, während sie versucht habe, Abstand zu den an der Seite parkenden Autos zu halten. Dabei hätte er eigentlich genug Platz gehabt. Sie habe sich erschreckt, zurückgestikuliert und ihn angeschrien – ohne ihn zu beleidigen. Daraufhin habe er das Lenkrad „herumgerissen“ und „scharf“ gebremst. „Ich konnte nicht mehr anhalten.“ An die in der Anklage er­wähnten Sätze des Mannes – „DrecksGrünenpack“ – erinnert sie sich noch. In einem Schreiben an den Arbeitgeber für die Unfallversicherung hat sie sie festgehalten. „Ich hatte den Eindruck, da war ein Hass auf Fahrradfahrer. Ich kann das nicht verstehen“, sagt sie. „Die Vollbremsung diente aus meiner Sicht nur dazu, mich zu schädigen.“

Hat der Angeklagte wirklich eine Vollbremsung gemacht? Fuhr er auf eine Weise vor die Radfahrerin, dass sie keine Chance mehr hatte, eine Kollision zu vermeiden? Und hatte er die Absicht, sie zu schädigen? Diese Fragen sieht die Verteidigerin im Gegensatz zum Staatsanwalt durch die Beweisaufnahme nicht beantwortet – zumal die Richterin davor einen rechtlichen Hinweis erteilt hat, wonach auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommt. Nach einem Rechtsgespräch einigen sich die Beteiligten daher, die Verhandlung an einem anderen Tag fortzusetzen und ei­nen Sachverständigen zu hören.

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