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#Hat Youtube Videos zu Recht gelöscht?

Hat Youtube Videos zu Recht gelöscht?

Was darf auf Youtube stehen? Und was darf das Google-Tochterunternehmen von seiner eigenen Plattform löschen? Im Kern geht es um diese beiden Fragen im Fall der Aktion #allesaufdentisch, der am Sonntag publik wurde. Die Bild-Zeitung hatte am späten Abend zuerst über die Löschung von zwei der mehr als 50 Videos berichtet, in denen sich Künstler, Wissenschaftler, Schauspieler und viele  mehr als Nachfolgeaktion von #allesdichtmachen  zu verschiedenen Corona-Themen äußern.

Die Initiatoren um die Schauspieler Miriam Stein, Volker Bruch und Maxim Mehmet sowie die Regisseurin Jeana Paraschiva bestätigten dies am Montag der F.A.Z. Die Gruppe, die  Zuspruch erhielt, aber wegen  mangelnder Kenntnis, Verschwörungsgestus  und Nähe zu Ansichten  der Querdenken-Bewegung auch scharf kritisiert wurde, leitete juristische Schritte ein. Das Landgericht entsprach den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und untersagte die Löschung der Videos „Inzidenz“ und „Angst“ am Montagnachmittag. Der Beschluss liegt der F.A.Z. vor.

„Das ist skandalös“

Im Begründungsschreiben von Youtube, das der F.A.Z. ebenfalls vorliegt,  hatte das Unternehmen lediglich mitgeteilt, dass die Videos gegen die „Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen“. Worin genau diese Fehlinformation besteht und um welche Passagen es sich handelt, blieb unklar: „Die Entscheidungen über die Löschungen und über die von uns bei Youtube eingereichten Beschwerden erfolgten zu ungewöhnlichen Uhrzeiten um 04.02 Uhr, 05.39 Uhr oder um 05.19 Uhr“, teilte Jeana  Paraschiva der F.A.Z. mit.

„Die Zeitpunkte legen die Vermutung nahe, dass die Entscheidungen in einer anderen Zeitzone getroffen wurden. Es scheint fraglich, ob tatsächlich eine Überprüfung in der Sache stattgefunden hat. Wir bezweifeln dies. Und wir bezweifeln auch, dass Muttersprachler, die dem Inhalt sprachlich und intellektuell gewachsen sind, diese Entscheidungen getroffen haben.“

Dass es im Schreiben von Youtube nur den pauschalen Vorwurf der Fehlinformation gab, hält der Hamburger Jurist Joachim Steinhöfel, der auf solche Fälle spezialisiert ist, für höchst problematisch. Er vertritt das Kollektiv, das sich selbst als „losen Zusammenschluss von Menschen, denen die politische und gesellschaftliche Zukunft unseres Landes und der Welt am Herzen liegt“, bezeichnet, als Rechtsanwalt.

„Es wurde nicht mitgeteilt, was denn eigentlich konkret beanstandet wird. Das muss aber geschehen, damit der Nutzer darauf reagieren kann. Hier fühlt man sich an ‚Der Prozess‘ von Franz Kafka erinnert. Der Protagonist wird am Ende hingerichtet, kennt aber nicht mal den gegen ihn erhobenen Vorwurf“, sagte Steinhöfel auf Anfrage. Der Rechtsanwalt, der in einem der  #allesaufdentisch-Videos selbst zum Thema Meinungsfreiheit spricht, kritisierte zudem den generellen Umgang der Videoplattform  mit  Löschungen von Videos zu Corona. „Die Chefin von Youtube hat in einem CNN-Interview gesagt, dass die Plattform alles löscht, was den Erkenntnissen der WHO zuwiderläuft. Das ist geradezu skandalös.“

Wo bleibt die Transparenz?

Die WHO sei eine Regulierungsbehörde der Vereinten Nationen, die nach dem Demokratieindex von The Economist zu etwa 25 Prozent aus Demokratien bestehe. Der Rest seien hybride, autoritäre oder totalitäre Regime. „Eine Regulierungsbehörde einer solchen Organisation kann nicht über die Reichweite der Meinungsfreiheit in Deutschland entscheiden.“

Steinhöfel hatte sich schon vor der Bewilligung durch das Landgericht Köln optimistisch gezeigt, dass seine Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die er für beide Videos separat gestellt hatte, bewilligt werden, und bezog sich dabei auf zwei Urteile  des Bundesgerichtshofs  gegen Facebook aus dem Juli: „Die besagen im Kern, dass Facebook, und das gilt auch für andere Plattformen, aufgrund ihrer Monopolstellung kein Hausrecht haben. Sie können nicht einfach löschen, was sie wollen. Ein gewisser Einfluss verbleibt den Unternehmen, die zu Recht auch ihre geschäftlichen Interessen im Auge haben dürfen.“ Dieser habe aber Nachrang nach der in Artikel 5 des Grundgesetzes verbrieften Meinungsfreiheit.

Auf unsere Anfrage, welche konkreten Passagen in den Videos zur Löschung geführt haben, reagierte Youtube nicht. Nach der Veröffentlichung der Videos wurde viel über die Sinnhaftigkeit der Aktion  gesprochen. Nun  liefert #allesaufdentisch den Anlass  für eine weitere Debatte, die eine Frage an die Techkonzerne ins Zentrum rückt: Wo bleibt die Transparenz? 

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