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#Herr Spahn und die Genesenen

Herr Spahn und die Genesenen

Acht Monate ist es her, fast auf den Tag genau, dass Gesundheitsminister Jens Spahn positiv auf Corona getestet worden ist. Heute gilt er als genesen – umso bemerkenswerter ist, wie er mit den Leuten umgeht, die eine Corona-Infektion hinter sich haben. 3,7 Millionen Menschen sind das in Deutschland immerhin, und sie haben es nicht leicht. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, dass Genesene sechs Monate nach ihrer Infektion noch eine Spritze bekommen, aber eben nur eine. So wird das auch oft schon gemacht.

Patrick Bernau

Verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Doch ihre Freiheiten bekommen die Genesenen mit dieser einen Impfung noch nicht so leicht. Als Genesener entgeht man Corona-Tests und Kontaktbeschränkungen nur sechs Monate nach der Infektion – danach muss die Impfung nachgewiesen werden.

Einfach ist das nicht. Die Handy-Apps können mit dieser Situation zum Beispiel noch gar nicht umgehen. Erst Ende Juni sollen sie ihren Impfstatus in den Apps speichern können, hat das Gesundheitsministerium angekündigt  – schuld seien auch die anderen europäischen Länder, die von Genesenen zwei Impfungen erforderten.

Das heißt auch: Wer als Genesener mit einer Impfung ins Ausland reisen möchte, hat es dort möglicherweise immer noch schwer. Und auch das Gesundheitsministerium selbst macht die Sache nicht einfacher. In der Verordnung, die Geimpften ihre Freiheiten zurückgeben soll, ist eine Formulierung unklar , mit dem Ergebnis, dass Genesene mit einer Impfung vielleicht nicht befreit werden.

Unklare Formulierung: Wie viele Impfungen brauchen Genesene?

Das Problem liegt in der sogenannten „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ mit der schönen Abkürzung „SchAusnahmV“, die schon vermuten lässt, dass man darin vor lauter Bürokratie den Überblick verlieren kann. In der Verordnung ist zwar ausdrücklich vorgesehen, dass die Impfung „bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht“ – so weit entspricht das noch den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Doch danach definiert die Verordnung auch, wer als genesene Person gilt, und da wird verlangt, dass „die zugrundeliegende Testung (. . .) maximal sechs Monate zurückliegt“.

Das bedeutet streng genommen: Freiheit mit einer Impfung gibt es für Genesene nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Infektion – zu einer Zeit, zu der sie noch gar nicht geimpft werden und als Genesene ihre Freiheiten haben. Wenn die sechs Monate aber vorbei sind, brauchen sie eine zweite Impfung, doch die bekommen sie laut den Richtlinien der Ständigen Impfkommission erst einmal nicht.

Aus der Bundesregierung heißt es, so sei das nicht gemeint gewesen. Genesene sollten mit einer Impfung frei sein. Mehrere von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung kontaktierte Juristen interpretieren den Wortlaut aber anders. „Möglicherweise ist die Regel so gemeint, dass Genesene auch nach sechs Monaten nur eine Impfung brauchen – aber das zählt nicht, weil die Definition von Genesenen eine andere ist“, sagt zum Beispiel Stephan Rixen, der an der Universität Bayreuth öffentliches Recht und Gesundheitsrecht lehrt und Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. „Klarstellungsbedarf gibt es da auf jeden Fall.“

Die Grünen wollen der Frage nachgehen

Das Gesundheitsministerium selbst verweist auf die Gesetzesbegründung und andere Corona-Verordnungen, aus denen der Wille des Gesetzgebers klar hervorgehe. Auch auf einer Webseite des Justizministeriums stehe, dass eine Impfung ausreiche.

Der Wortlaut der Verordnung ist allerdings immer noch der Alte. Klarheit kommt bisher nicht mal vom Bundesverfassungsgericht: Dort war eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, die unter anderem eben diese Formulierung der Verordnung bemängelte, der zufolge man auch nach überstandener Corona-Infektion zwei Impfungen braucht. Am Freitag gab das Gericht aber bekannt, dass es über die Beschwerde gar nicht entscheide, weil der Betroffene unter anderem dank niedriger Inzidenzen seine Freiheiten sowieso genießen kann.

Die Grünen haben angekündigt, dem Thema politisch nachzugehen. „Außerdem muss auch noch wissenschaftlich ausgewertet werden, wie lange ausreichende Immunität besteht und was das für den Impfschutz und die benötigte Menge an Impfdosen bedeutet“, sagt die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche.

Das Problem betrifft auch Gesundheitsminister Spahn selbst. Bisher hat er nur eine Impfung: Am 14. Mai ließ er sich von seinem Hausarzt AstraZeneca spritzen. Ein Sprecher sagte damals, eine zweite Impfung sei für Spahn als Genesener nicht nötig.

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