#Wenn Gesundheitsdaten per Handy abgerufen werden
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„Wenn Gesundheitsdaten per Handy abgerufen werden“
In der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist Deutschland innerhalb der EU bestenfalls Mittelmaß. Nicht nur die nordeuropäischen Mitgliedstaaten Dänemark, Schweden und Finnland sowie der digitale Vorreiter Estland, sondern auch Österreich oder Spanien haben Deutschland abgehängt. In Dänemark etwa sind inzwischen alle Patientendaten von der Diagnose über Behandlungen, Operationen, Medikationspläne und Laborwerte bis zum Impfstatus zentral gespeichert. Krankenhäuser, Zahnarztpraxen, Labore, Apotheken oder Patienten können darauf in Echtzeit zugreifen. Sie benötigen dafür lediglich ein Handy. Damit lassen sich Doppeluntersuchungen vermeiden, Abläufe effizienter gestalten und Medikationsfehler vermeiden.
Die Europäische Kommission will das nun zum Standard in der gesamten Europäischen Union machen und Nachzügler wie Deutschland in die Pflicht nehmen. Bis 2025 sollen alle Versicherten in der EU problemlos mit dem Smartphone oder im Internet auf elektronische Rezepte, Laborergebnisse, Röntgenbilder, Entlassungsberichte und Impfnachweise zugreifen können. Sie sollen diese Daten Dritten, sprich Ärzten oder Apothekern, zugänglich machen können, und das grenzüberschreitend. In medizinischen Notfällen sollen Ärzte aber auch ohne Genehmigung auf diese Daten zugreifen können. Das geht aus einem Entwurf für ein EU-Gesetz für einen europäischen Gesundheitsdatenraum hervor. Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor. Das Gesetz soll Anfang Mai offiziell vorgestellt werden, kann sich bis dahin also noch verändern.
Gesundheitsdaten für die Forschung
Auf Deutschland kommt damit viel Arbeit zu. Es gibt hierzulande inzwischen zwar die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte. Das ist aber bisher mehr Theorie als Praxis. Das E-Rezept wiederum ist anders als ursprünglich geplant bisher nicht über die – nun immerhin bundesweite – Testphase hinausgekommen. Die Aussichten der Kommission, das Gesetz zum europäischen Gesundheitsdatenraum durchzusetzen, stehen dennoch gut, eben weil viele Mitgliedstaaten in der Digitalisierung des Gesundheitswesens deutlich weiter vorangeschritten sind. Auch das Europäische Parlament hat schon grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Beide müssen dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann.

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Der Gesetzesvorschlag hat auch noch eine andere Stoßrichtung. Die Kommission will die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung erleichtern. Das zielt auch auf Genomdaten, Daten aus klinischen Studien sowie Sozialdaten und Daten zum Lebensstil, die Einfluss auf die Gesundheit haben können. Die Daten sollen nur auf Antrag in anonymisierter Form bereitgestellt werden, die selbst die indirekte Identifizierung eines Patienten unmöglich macht. Davon sollen aber in begründeten Fällen Ausnahmen möglich sein. Der Verkauf der Daten an Dritte ist ebenso untersagt wie ihre Nutzung für die kommerzielle Werbung oder Entscheidungen darüber, ob einzelne Patienten oder Patientengruppen Zugang zu Versicherungen oder Bonusprogrammen von Versicherungen bekommen.
Die Kommission will die Daten nicht zuletzt dafür nutzen, um die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz in der EU zu fördern, sprich, um KI-Algorithmen im Gesundheitswesen zu testen, zu trainieren und zu bewerten. Der Gesetzesvorschlag gliedert sich damit in eine Reihe anderer Vorschläge aus den vergangenen Monaten ein, mit dem die Kommission den europäischen „Datenschatz“ für die europäische KI-Branche nutzbar machen will. Das Potential selbstlernender Programme im Gesundheitssektor ist groß. Sie können genutzt werden, um Krankheiten im frühen Stadium zu erkennen oder Abläufe in der Behandlung zu verbessern und so auch die Kosten zu senken. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Hersteller auf einen möglichst großen und zugleich auf die Patienten abgestimmten Datensatz zugreifen können, um die Programme trainieren zu können.
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