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#Hoffnung für 26 Patienten je Woche

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Hoffnung für 26 Patienten je Woche

Mit mehr als 26 Einheiten pro Woche können die 35.000 Hausarztpraxen, die ihre Patienten seit Dienstag gegen das Coronavirus impfen, nicht rechnen. Insgesamt sind 940.000 Einheiten für die erste Woche vorgesehen. Es wird also keine leichte Entscheidung, wer sie am dringendsten benötigt – sind es die über achtzig Jahre alten Hochbetagten, die eine Impfeinladung haben, aber sich der Ansteckungsgefahr auf dem Weg zu einem Impfzentrum nicht aussetzen wollten? Ist es der berufstätige übergewichtige Diabetiker, der sich nicht ins Homeoffice zurückziehen kann? Generell gilt die festgelegte Impfreihenfolge, aber die Praxen haben durchaus Entscheidungsspielräume.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Vom 26. April an gibt es nach den Ankündigungen des Bundesgesundheitsministeriums einen deutlichen Schub mit Impfdosen, dann können die Praxen mit mehr als drei Millionen Einheiten pro Woche rechnen, das wären mehr als für die Impfzentren. In den ersten beiden Aprilwochen soll nur der Impfstoff von Biontech eingesetzt werden, der besonders schwierig in der Handhabung ist, weil er nicht lange bei Kühlschranktemperaturen oder niedrigen Gefriergraden gelagert werden kann und sehr langsam gespritzt werden muss. In der Woche vom 19. April an soll dann auch der Impfstoff von Astra-Zeneca an die Praxen gehen, danach auch der von Johnson & Johnson, bei dem – anders als bei den anderen Vakzinen – nur eine Injektion nötig ist.

Eigeninitiative notwendig

Auch in den privatärztlichen Praxen waren die Vorbereitungen für das Impfen schon längst angelaufen, ein enormer Bürokratieaufwand betrieben und Termine vergeben worden. Doch sie wurden am vergangenen Donnerstag regelrecht vor den Kopf gestoßen und von der Impfung in Praxen ausgeschlossen – obwohl noch zu Wochenbeginn versichert wurde, dass Privatärzte Teil der Impfstrategie sein sollten. Die privatärztlichen Praxen hatten schon Impfstoff bestellt und eine Liste von Patienten mit Impfpriorität erstellt. „Wir bürokratisieren uns im wahrsten Sinne zu Tode“, sagt ein Privatarzt mit Blick auf den Ausschluss der Privatärzte.

In der Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums vom 31. März werden die Apotheken angewiesen, „Impfstoffe gegen Covid-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen abzugeben“. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Begrenzung der Impfstoffvergabe mit den begrenzten Liefermengen. Die Frage, ob ein Privatpatient in kassenärztlichen Praxen eine Impfung erhalten kann, beantwortet es nicht. Der Bundesverband der Privatärzte sieht nicht nur die Ärzte, sondern auch die Privatpatienten massiv benachteiligt – und das nicht zum ersten Mal. In Berlin zum Beispiel wurden Privatpatienten mit Vorerkrankungen schlicht vergessen, sie müssen sich jetzt selbst um einen sogenannten Impfcode bemühen, ohne den die Buchung eines Impftermins nicht möglich ist, und ein entsprechendes Attest beibringen.

Der Bundesverband der Privatärzte hatte schon bei der Verteilung von Schutzmaterial während der ersten Welle kritisiert, dass die Privatärzte nicht genügend berücksichtigt wurden. Gut ausgestattet waren deshalb nur diejenigen, die sich auf eigene Initiative um Schutzkleidung gekümmert hatten. Die Ungleichbehandlung von Kassen- und Privatärzten bezeichnete der Privatärzteverband als „eine völlig unverständliche und ebenso unsinnige Maßnahme“. Mit der vagen Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), die Privatärzte könnten irgendwann auch einbezogen werden, wenn mehr Impfstoff zur Verfügung stehe, sind die betroffenen Ärzte unzufrieden.

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