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#Homeoffice auf Befehl

Homeoffice auf Befehl

Die Debatte über das Homeoffice und die Corona-Pandemie – beinahe scheint das zusammenzugehören. Während lange über ein Recht auf Homeoffice diskutiert wurde, geht es nun seit Kurzem um das genaue Gegenteil: um eine Homeoffice-Pflicht in der derzeitigen Pandemie-Phase. Denn obwohl die Corona-Ansteckungszahlen im Schnitt deutlich höher sind als im Frühjahr, bleiben deutlich weniger Arbeitnehmer so konsequent daheim wie damals – das zeigen Daten der Hans-Böckler-Stiftung ebenso wie Mobilitäts-Statistiken von Google. Deshalb fordern jetzt Teile der Linken einen „echten Lockdown“, die Grünen eine „Corona-Arbeitsschutzverordnung“, die jedem, der es nur irgend kann, Homeoffice ermöglicht und ansonsten Bußgelder androht. Weniger radikal sieht es die Regierung, die aber zumindest die Arbeitgeber „dringend“ bittet, Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.

Nadine Bös

Nadine Bös

Redakteurin in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

Marcus Jung

Eine Verpflichtung fürs Homeoffice träfe ins Mark der unternehmerischen Eigenverantwortung. Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften geht das entschieden zu weit: „Die Industrie appelliert an alle Unternehmen, Homeoffice soweit wie möglich zu nutzen, und viele tun dies bereits. Das Schweißen aus dem Homeoffice hat bisher jedoch niemand erfunden“, sagte Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Industrie, der F.A.Z. „Pauschal strengere Vorgaben der Politik für mehr Homeoffice wären deshalb nicht sinnvoll. Was geht und was nicht, welche Arbeitsplätze dauerhaft im Homeoffice sein können und welche Arbeiten schlichtweg nicht von zuhause zu erledigen sind, weiß niemand besser als die Betriebsparteien vor Ort.“

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt

Darin ist er sich einig mit Anja Piel, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds: „Eine Anordnung durch den Arbeitgeber, Beschäftigte im Homeoffice gegen ihren Willen tätig werden zu lassen, lehnen wir strikt ab“, sagte sie der F.A.Z. „Homeoffice und mobiles Arbeiten muss für Beschäftigte grundsätzlich immer freiwillig sein. Der betriebliche Arbeitsplatz darf nicht klammheimlich wegrationalisiert werden.“

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Mehr als eine „dringende“ Bitte der Regierung, dass Beschäftigten tunlichst das Homeoffice ermöglicht werden sollte, ist unter der derzeitigen Rechtslage auch gar nicht möglich: Für die dauerhafte Arbeit zuhause gibt es keine gesetzliche Grundlage, es gilt also das so genannte Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ein Chef kann Weisungen erteilen, wo und wie er seine Angestellten im Unternehmen einsetzt. Bis zur Corona-Pandemie war es unter Arbeitsrechtlern weitverbreitete Meinung, dass der Arbeitgeber nicht einseitig eine Tätigkeit im Homeoffice anordnen darf. Denn damit könnte jedes Unternehmen in die Privatsphäre seines Mitarbeiters hineinregieren. Zudem wäre damit auch die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht mehr garantiert. DGB-Vorstandsfrau Anja Piel teilt diese Auffassung und sagt, dass ein einseitiges Anordnen von Homeoffice „rechtlich gar nicht erlaubt“ sei.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat der Arbeitgeber hingegen einen größeren Spielraum, wenn er den Gesundheitsschutz im Betrieb sicherstellen muss. Dann ist es dieser Argumentation zufolge in einer Pandemie zulässig, weiten Teilen der Belegschaft mobiles Arbeiten zu verordnen und nur die Produktion mit einem kleineren Team am Firmensitz aufrechtzuerhalten. Denn jeder Arbeitgeber muss auch seinen Fürsorgepflichten gegenüber dem Mitarbeiter nachkommen. Die Unternehmen sind nach Vorgaben der Länder derzeit noch dringlicher als sonst angehalten, auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Wenn sie erforderliche Mindestabstände, Handhygiene und das regelmäßige Lüften in den Büroräumen nicht mehr gewährleisten können, müssen sie ihre Mitarbeiter ins Homeoffice schicken. Die Einhaltung des Infektionsschutzes gestaltet sich naturgemäß einfacher, je weniger Beschäftige sich auf einem Werksgelände oder in einem Bürokomplex begegnen.

Viele Unternehmen kommen ihrer Belegschaft im eiligst verordneten Homeoffice ein gutes Stück entgegen. Neben der Überlassung von Dienst-Computern kann dies vor allem die leihweise Überlassung von Büromaterial sein, etwa der gewohnte ergonomische Bürostuhl. Oder ein großer Monitor, auf dem sich einfacher arbeiten lässt.

Von Unternehmen zu Unternehmen völlig unterschiedlich sei jedoch, ob das Homeoffice tatsächlich aktiv gemanagt wird, sagt Piel. Also ob Arbeitgeber beispielsweise danach fragen, wie die Wohn-, Arbeits- und Kinderbetreuungssituation zu Hause ist. „Das eigentliche Problem ist, dass Homeoffice gar nicht definiert ist. Im Gegensatz zur Telearbeit gibt es keinerlei Vorgaben für Ausstattung oder Ergonomie“, sagt sie. „Wir sprechen zwar alle von Homeoffice, aber viele haben zuhause gar kein Office, sondern nur einen Küchentisch, wackeliges WLAN und müssen mit ihrem privaten Computer arbeiten.“ Sollte dies so sein, gilt jedoch nach aktueller Rechtslage: Bevor Arbeitnehmer Bürostuhl oder Monitor in den Kofferraum packen und nach Hause transportieren, müssen sie das zunächst mit ihrer Führungskraft verbindlich absprechen – sonst droht sogar eine Abmahnung.

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