Die Debatte über das Homeoffice und die Corona-Pandemie – beinahe scheint das zusammenzugehören. Während lange über ein Recht auf Homeoffice diskutiert wurde, geht es nun seit Kurzem um das genaue Gegenteil: um eine Homeoffice-Pflicht in der derzeitigen Pandemie-Phase. Denn obwohl die Corona-Ansteckungszahlen im Schnitt deutlich höher sind als im Frühjahr, bleiben deutlich weniger Arbeitnehmer so konsequent daheim wie damals – das zeigen Daten der Hans-Böckler-Stiftung ebenso wie Mobilitäts-Statistiken von Google. Deshalb fordern jetzt Teile der Linken einen „echten Lockdown“, die Grünen eine „Corona-Arbeitsschutzverordnung“, die jedem, der es nur irgend kann, Homeoffice ermöglicht und ansonsten Bußgelder androht. Weniger radikal sieht es die Regierung, die aber zumindest die Arbeitgeber „dringend“ bittet, Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.
Nadine Bös
Redakteurin in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.
Eine Verpflichtung fürs Homeoffice träfe ins Mark der unternehmerischen Eigenverantwortung. Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften geht das entschieden zu weit: „Die Industrie appelliert an alle Unternehmen, Homeoffice soweit wie möglich zu nutzen, und viele tun dies bereits. Das Schweißen aus dem Homeoffice hat bisher jedoch niemand erfunden“, sagte Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Industrie, der F.A.Z. „Pauschal strengere Vorgaben der Politik für mehr Homeoffice wären deshalb nicht sinnvoll. Was geht und was nicht, welche Arbeitsplätze dauerhaft im Homeoffice sein können und welche Arbeiten schlichtweg nicht von zuhause zu erledigen sind, weiß niemand besser als die Betriebsparteien vor Ort.“
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt
Darin ist er sich einig mit Anja Piel, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds: „Eine Anordnung durch den Arbeitgeber, Beschäftigte im Homeoffice gegen ihren Willen tätig werden zu lassen, lehnen wir strikt ab“, sagte sie der F.A.Z. „Homeoffice und mobiles Arbeiten muss für Beschäftigte grundsätzlich immer freiwillig sein. Der betriebliche Arbeitsplatz darf nicht klammheimlich wegrationalisiert werden.“
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