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#Homosexuelle können jetzt leichter Blut spenden

Homosexuelle können jetzt leichter Blut spenden

Homosexuelle Männer können von nun an leichter Blut spenden als zuvor. Die Bundesärztekammer und das für die Sicherheit von Blutprodukten zuständige Paul-Ehrlich-Institut haben die entsprechende Richtlinie aktualisiert. Das teilte die Bundesärztekammer am Freitag mit. Demnach wurden die „Zulassungskriterien zur Blutspende von Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ neu gefasst, wie es hieß. Grundlage der Reform seien gemeinsame Untersuchungen von Bundesärztekammer, Bundesgesundheitsministerium und anderen Behörden.

Bislang war so, dass Personen mit einem sogenannten sexuellen Risikoverhalten erst dann Blut spenden konnten, wenn sie dieses Risikoverhalten  nach eigenen Angaben mindestens zwölf Monaten vor der Spende beendet hatten. Diese Frist wird nun auf vier Monate gesenkt, so steht es in der neuen Richtlinie.

Aus wissenschaftlicher Sicht liegt ein sogenanntes Risikoverhalten unter anderem bei Männern vor, die Sex mit anderen Männern haben. Heterosexuelle Männer und Frauen, die häufig wechselnde Partner haben, zählen ebenso zur Risikogruppe. Dasselbe gilt für Transpersonen, die häufig andere Partner haben. Maßgeblich ist die Selbstauskunft, die jeder Spender ausfüllen muss.

Dass mit Blutspenden unter anderem von homosexuellen Männern anders umgegangen wird als mit den Spenden von Heterosexuellen, die in einer festen Partnerschaft leben, ist nach Ansicht der Bundesärztekammer begründet. Wissenschaftliche Daten zeigten, „dass diese Verhaltensweisen mit einem hohen Risiko für den Erwerb von transfusionsrelevanten Erregern assoziiert sind“, heißt es. Damit ist gemeint, dass die Personengruppen sich tendenziell häufiger zum Beispiel mit dem Hepatitis-B-Virus, dem Hepatitis-C-Virus oder HIV infizieren als die Gesamtbevölkerung. Die Frist von ehemals zwölf Monaten, die nun auf ein Drittel verkürzt wird, soll sicherstellen, dass Patienten nicht aus Versehen eine kontaminierte Blutspende verabreicht bekommen. Nicht immer ist es möglich, eine Ansteckung binnen kurzer Zeit im Labor nachzuweisen.

Neue Studien hätten aber gezeigt, dass eine Frist von vier Monaten genügt, um mögliche Infektionen sicher auszuschließen. Liegt das sogenannten sexuelle Risikoverhalten zum Zeitpunkt der Spende mindestens vier Monate zurück, so führe dies „nicht zu einer Erhöhung des Risikos für die Empfängerinnen und Empfänger von Blut und Blutprodukten“, so die Bundesärztekammer.

Nachdem die wissenschaftliche Debatte über die Sicherheit von Blutspenden in der Vergangenheit teilweise auch als Auseinandersetzung über die Diskriminierung von bestimmten Formen der Partnerschaft interpretiert worden war, betonte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, dass es bei der Neuregelung der Frist nicht um gesellschaftliche Fragen gehe. „Keinesfalls darf die medizinisch-wissenschaftliche Risikostratifizierung aus ihrem Regelungskontext gerissen und als Gradmesser für gesellschaftliche Akzeptanz oder Diskriminierung herangezogen werden“, sagte Reinhardt. Eine Bewertung der sexuellen Orientierung nähmen die Wissenschaftler ausdrücklich nicht vor. „Es war und ist uns ein besonderes Anliegen, jeden Anschein von Diskriminierung zu vermeiden.“

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