#Hundesteuer: Erklärung, Höhe & Tabelle




Wer einen Hund haben will, der muss in der Regel auch Hundesteuer zahlen – auch wenn es Ausnahmen gibt. Wir erklären, warum es die Hundesteuer gibt, welche Unterschiede in den Bundesländern zu beachten sind und wie man einen Vierbeiner anmelden kann.

Sie sind „die besten Freunde des Menschen“, um eine superlative Periphrase zu bemühen. Die Rede ist natürlich von den Hunden. Und wer einen Hund haben will, der muss sich wohl oder übel mit der Hundesteuer beschäftigen. In den meisten Kommunen Deutschlands ist eine Steuer für die Vierbeiner gleichzeitig eine Pflicht, was einen Grund hat, der bereits weit zurückliegt. Manche Hundehalterinnen und Hundehalter können sich aber auch befreien lassen. Ein Blick auf die Rechtslage, die Höhe der Hundesteuer, die regionalen Unterschiede und die Historie.

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Ist die Hundesteuer Pflicht oder nicht? Eine Frage, die nicht pauschal beantwortet werden kann, allerdings für die meisten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer. In fast allen Kommunen müssen sie für die Vierbeiner Steuern bezahlen. Auf jeden Fall dann, wenn ein Hund privat gehalten wird, also als Haustier, auch wenn diesen Begriff einige Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer – und wohl auch die Hunde selbst – nicht gerne hören.

Anders stellt sich die Rechtslage bei Hunden dar, welche zum Leben, dem Beruf oder zu gewerblichen Gründen gebraucht werden. Darunter fällt beispielsweise der klassische Blindenhund, aber auch Hunde bei Schäfern. Hundezüchterinnen und Hundezüchter müssen ebenfalls keine Hundesteuer zahlen.

Warum muss man Hundesteuer zahlen?

Bei der Suche nach den Gründen für die Summe, welche Hundehalterinnen und Hundehalter zahlen müssen, muss man eine ganze Weile in den Geschichtsbüchern blättern. In diesen taucht um das Jahr 1500 zum ersten Mal ein sogenanntes „Hundekorn“ auf. In den ost- und mitteldeutschen Quellen ist dabei auch von der Steuerbezeichnung „Bede“ die Rede, die in diesem Fall im Zusammenhang mit einer Kornabgabe (von Hafer, Roggen oder Gerste) steht.

Das Hundekorn diente den Bauern dazu, eine Ablöse für die Abstellung der Hunde von Jagdfrondiensten zu leisten. Im 19. Jahrhundert wurden dann moderne Hundeabgaben geschaffen, welche vor allem aus polizeilichen Gründen eingeführt wurden. In Preußen galten die Hundeabgaben als Luxussteuer, in Bayern als Nutzungsgebühr. Preußens König Friedrich Wilhelm III. wollte mit der Luxussteuer erreichen, dass sich nur Menschen einen Hund zulegen, die es sich auch wirklich leisten können. In anderen Kommunen wurden die Beträge für dringende Zahlungen gebraucht und in Sachsen-Coburg sollte die Tollwut-Gefahr gesenkt werden. Seit dem 19. Jahrhundert haben Gemeinden das Recht, den Besitz von Hunden zu versteuern und die Steuern auch einzustreichen.

Heute ist die Hundesteuer vor allem wegen ordnungspolitischer Ziele in Kraft. Beispielsweise soll die Zahl der Hunde begrenzt werden und es sollen Projekte wie Hundespielplätze finanziert werden.

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Hundesteuer in Deutschland: Höhe und Betrag

Die Höhe der Hundesteuer variiert von Kommune zu Kommune. Sie liegt zwischen fünf Euro und 186 Euro im Jahr. Bezahlt werden muss diese entweder einmal im Jahr oder in zwei oder vier Raten. Die Hundesteuer fällt pro Hund an, wer mehr Hunde hat, der muss also auch einen höheren Betrag zahlen.

Für Kampfhunde fallen deutlich höhere Steuern an. Diese Bezeichnung gilt für alle Hunderassen, welche als potenziell gefährlich eingestuft werden. Die genauen Bestimmungen können in der Stadtverwaltung oder beim Ordnungsamt der Gemeinde erfragt werden.

Kostenübersicht: Hundesteuer nach Bundesländern

Es gibt nur wenige Kommunen, welche keine Hundesteuer erheben. Dazu gehören beispielsweise Windorf in Niederbayern oder Wildpoldsrieg im Oberallgäu. Die meisten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen allerdings zahlen – und die Höhe der Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Beträge im Bundesländer-Überblick:

  • Bayern: 84 bis 132 Euro
  • Baden-Württemberg: 108 bis 120 Euro
  • Bremen: 150 Euro
  • Hamburg: 90 Euro
  • Berlin: 120 Euro
  • Brandenburg: 72 bis 108 Euro
  • Hessen: 90 bis 180 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 96 bis 108 Euro
  • Niedersachsen: 120 bis 132 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 96 bis 156 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 114 bis 186 Euro
  • Sachsen: 96 bis 108 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 90 bis 100 Euro
  • Schleswig-Holstein: 126 bis 144 Euro
  • Saarland: 72 bis 120 Euro
  • Thüringen: 84 bis 108 Euro

Video: dpa

Wie kann ein Hund angemeldet werden?

Hunde müssen in aller Regel bei dem Amt angemeldet sein, das für die Gemeinde zuständig ist, in welcher der Wohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters liegt. Als Frist sind zwei bis vier Wochen nach der Anschaffung der Vierbeiner vorgesehen. Eine Anmeldung erfolgt entweder persönlich, telefonisch, per Post oder online. Auch das ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Nach der Anmeldung erhalten die Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuermarke für das Hundehalsband und den Bescheid über die Höhe der Hundesteuer. Falls ein Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung bei der Steuer gestellt werden soll, funktioniert das ebenfalls über das Amt der zuständigen Gemeinde. Dann braucht es einen Nachweis dafür, dass ein Hund beispielsweise als Blindenhund eingesetzt wird.

Warum gibt es keine Katzensteuer?

So manche Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dürften sich fragen, warum es keine Katzensteuer gibt. Das hat mit einer historischen Gegebenheit zu tun: Katzen galten lange als reine Nutztiere und nicht als Haustiere. Sie wurden zumeist angeschafft, um Haus und Hof von Ratten, Mäusen und Schädlingen zu befreien. Nun eine Katzensteuer einzuführen, wäre kompliziert und würde womöglich auf viel Kritik stoßen.

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