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#„Ich bin nicht der Typ, der aufgibt“

„Ich bin nicht der Typ, der aufgibt“

Yves R. wollte sich von der Natur heilen lassen. Deswegen zog er im April 2020 in den Wald. Geplant hatte er eine Wanderung durch Deutschland, aber erst einmal wollte er bei Oppenau im Schwarzwald ausprobieren, ob er in der Wildnis auch wirklich überleben kann. Er schleppte Ausrüstung in den Wald, für einen Fußweg von normalerweise zehn Minuten brauchte er ein bis zwei Stunden. Auf einem Tableau errichtete er ein „Basislager“. Er baute sich ein Bett aus Ästen, und in den folgenden Wochen kochte er sich dort mit einem Spirituskocher Bohnen, Nudeln oder Reis. Außerdem ernährte er sich von Beeren, Blättern und Brennnesseln. Begleitet wurde er von zwei Haustieren: dem Kaninchen Freddy und dem Eichhörnchen Harald. So erzählt R. heute seine Geschichte.

Sebastian Eder

Doch das wilde Leben endete ein Vierteljahr später im Chaos: Yves R. bedrohte und entwaffnete bei einer Kontrolle vier Polizisten, flüchtete in den Wald, wurde fünf Tage lang von fast 500 Beamten und einem Hubschrauber gesucht, und schließlich von einem schwerbewaffneten Spezialeinsatzkommando überwältigt. Dabei verletzte R. einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß. Ein Video des Einsatzes wird am Freitag in einer Mehrzweckhalle in Offenburg gezeigt. Dort hat der Prozess des Landgerichts gegen Yves R. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis.

Eine verlassene Gartenhütte diente als Zwischenlager

Beim Prozessauftakt erzählt Yves R., der von der Boulevardpresse im vergangenen Sommer „Schwarzwald-Rambo“ getauft wurde, der Öffentlichkeit zum ersten Mal seine Version der Geschichte. Der 32 Jahre alte Angeklagte trägt Brille, einen blauen Pullover, sein Kopf ist glatt rasiert, einen Kinnbart hat er zu einem kleinen Zopf zusammengeschnürt. Seine Verteidiger verlesen seine Erklärung: Yves R. sei 1988 in der Nähe von Offenburg geboren worden und bei seiner Mutter aufgewachsen. Nach einem Hauptschulabschluss habe er eine Ausbildung zum Goldschmied angefangen, aber abgebrochen. Dann sei er wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Gefängnis habe er eine Ausbildung zum Schreiner abgeschlossen. Nach seiner Entlassung habe er bei verschiedenen Schreinereien gearbeitet. „Es war, als würde man als Bäcker nur Rohlinge in den Ofen schieben. Das habe ich nicht ausgehalten.“

Durch einen Zufall habe er einen Job bei der Deutschen Bahn bekommen, „Bereich Instandhaltung Güterwagen“. Den habe er gerne gemacht, heißt es in der Erklärung, nach einem Jahr aber wegen psychischer Probleme verloren. Vorher sei seine Beziehung zerbrochen, nachdem seine Freundin ein Kind abgetrieben hätte, das er gerne bekommen hätte. „Ich wollte von dem Scheiß Abstand nehmen.“ Zunächst sei er in sein Auto gezogen, dann wollte er sich „von der Natur heilen“ lassen. „Das hat auch gewirkt. Ich war schon immer ein Outdoorfreak.“ Im Wald habe er irgendwann in ein neues Lager oberhalb von Oppenau umziehen wollen. Eine verlassen wirkende Gartenhütte habe er als Zwischenlager für seine Ausrüstung genutzt.

„Ich wollte nie mehr ins Gefängnis“

In dieser Hütte in Oppenau kam es dann zu dem ersten Vorfall, der jetzt in der Anklageschrift steht. Die Staatsanwältin trägt sie am Freitag vor. Demnach kamen am 12. Juli gegen 10.30 Uhr Polizisten zu der Gartenhütte, um R. zu kontrollieren. Der Polizei war zuvor ein Verdächtiger in Tarnkleidung und mit Pfeil und Bogen gemeldet worden. R. habe sich zunächst kontrollieren lassen – als die Beamten ihn aber aufgefordert hätten, die Hütte zu verlassen, habe er eine mit 15 Patronen geladene, vollautomatische Schreckschusswaffe gezogen und einen der Polizisten damit bedroht. „Die Polizisten gingen von einer echten Schusswaffe aus“, sagt die Staatsanwältin. Aus Angst um ihr Leben seien sie der Aufforderung nachgekommen, ihre Dienstwaffen abzulegen und die Hütte zu verlassen. Dort hätten zwei weitere Polizisten gewartet. R. habe auch sie gezwungen, ihre Dienstwaffen abzulegen, indem er seine Waffe weiter auf einen bereits entwaffneten Polizisten gerichtet habe. Dann sei der Angeklagte mit den Dienstwaffen der Polizisten geflüchtet.

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