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#Baerbock wirbt in New York für Reform des Völkerrechts

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Annalena Baerbock eröffnete ihre Rede in New York mit den Worten Benjamin Ferenczs, des Chefanklägers in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen. „Es schmerzt mich, die Welt so zu sehen“, zitierte die deutsche Außenministerin den im April mit 103 Jahren gestorbenen Juristen. „Aber nichts zu tun, es nicht zu versuchen, das wäre falsch.“ Ferencz habe sein Leben lang dafür gekämpft, Gerechtigkeit für die Opfer der grausamsten Verbrechen zu üben. Er habe dabei immer wieder darauf hingewiesen, dass das Völkerrecht sich in „Schlüsselmomenten der Geschichte“ weiterentwickele, um neuen Realitäten Rechnung zu tragen. Und das war es auch, was Baerbock am Mittwoch beim Festakt zum 25. Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs abermals forderte: eine Reform des Völkerrechts.

Sofia Dreisbach

Politische Korrespondentin für Nordamerika mit Sitz in Washington.

Schon im Januar hatte die Außenministerin angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression ausgeweitet wird. Das darf seit 2010 zwar als Tatbestand verfolgt werden. Doch bislang sind dem Gerichtshof die Hände gebunden, wenn der Angreifer ein Staat ist, der das sogenannte Römische Statut nicht anerkannt hat, und wenn der UN-Sicherheitsrat blockiert ist, der dem Gericht einen solchen Fall alternativ vorlegen kann. In New York kritisierte Baerbock, ausgerechnet beim „Urverbrechen“, dem Angriffskrieg, weise das Völkerrecht eine Lücke auf. Was sei es für sein Signal, käme Putin damit davon, fragte Baerbock. Wenn das geschehe, „dann wird unsere Welt im 21. Jahrhundert ein Ort sein, an dem Staaten mit Angst vor ihrem größeren Nachbarn leben“.

„Verantwortung, es zu versuchen“

Der Internationale Strafgerichtshof hatte im März wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen Haftbefehl gegen Putin und die russische Kinderrechtsbeauftrage erlassen. Sie sollen für die Deportation ukrainischer Kinder und Jugendlicher nach Russland verantwortlich sein, die Moskau als „Evakuierungen“ bezeichnet. Der Haftbefehl sei ein wichtiges Zeichen gewesen, sagte Baerbock am Mittwoch in New York. Er unterstreiche, dass „dieser brutale Angriffskrieg vor allem gegen die Schwächsten geführt wird“. Doch Baerbock will mit ihrem Vorschlag, der bislang weitestgehend ein Alleingang ist, an den rechtlichen Grundlagen ansetzen. Man befinde sich jetzt wieder an einem „Schlüsselmoment der Geschichte“, von dem Chefankläger Ferencz gesprochen habe. „Wir haben die Verantwortung, es zu versuchen.“ Die für eine Reform des Römischen Statuts nötige Mehrheit ist bislang nicht abzusehen.

Zu ihrem zweiten Vorschlag bezüglich der Verfolgung russischer Verbrechen in der Ukraine äußerte sich Baerbock in dieser Rede nicht: dem hybriden Sondertribunal, das die russische Führung nach ukrainischem Recht, aber mit internationalen Richtern zur Verantwortung ziehen soll. Nachdem die deutsche Außenministerin sich im Januar in Den Haag dazu geäußert hatte, gab es Gegenwind aus anderen EU-Staaten. Vor allem, weil Putin Immunität genösse, wenn ein anderer Staat über ihn zu Gericht sitzen würde. Laut Bundesregierung unterstützen den Vorstoß jedoch die übrigen G-7-Staaten, zu denen auch Frankreich, Italien, die Vereinigten Staaten – die den Strafgerichtshof selbst nicht anerkannt haben – und Japan zählen.

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