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#Sie durften nicht berichten

Sie durften nicht berichten

Ein Gericht in Australien hat zwölf Medienhäuser zur Zahlung hoher Geldstrafen verurteilt. Sie wurden beschuldigt, eine Berichtssperre über den Missbrauchsprozess gegen den australischen Kardinal George Pell missachtet zu haben. Insgesamt müssen die Unternehmen 1,1 Millionen Australische Dollar (700.000 Euro) zahlen.

Zu den verurteilten Publikationen gehören das Boulevardblatt Herald Sun, die in Melbourne erscheinende Zeitung The Age, der Sydney Morning Herald und die Australian Financial Review. Beanstandet wurden außerdem Beiträge im Radiosender Radio 2GB und in der Today Show. Die verurteilten Publikationen und Sender gehören überwiegend den Medienkonzernen Nine Entertainment und Rupert Murdochs News Corp.

Die Strafen reichen von umgerechnet 600 Euro bis zu 250.000 Euro für einen einzigen Online- oder Zeitungsartikel. Die Fernseh- und Radiobeiträge zu dem Thema wurden mit jeweils 6000 Euro bestraft. Der Richter des Obersten Gerichts im Bundesstaat Victoria, John Dixon, warf insbesondere The Age und News.com.au eine „eklatante und bewusste Missachtung der Autorität des Gerichts“ vor. Sie hatten in ihren Artikeln über den Schuldspruch zwar den Namen des Angeklagten nicht genannt, aber allgemein auf die Berichterstattung in einigen ausländischen Medien verwiesen und dies mit scharfer Kritik an der Berichtssperre in Australien verbunden.

In dem Prozess ging es um Vorwürfe gegen den damaligen Finanzsekretär des Vatikans, er habe in den neunziger Jahren als Erzbischof von Melbourne zwei Chorknaben sexuell missbraucht. Das Gericht hatte ein Berichtsverbot erlassen, um einen möglichen zweiten Prozess nicht zu gefährden und dem Angeklagten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Pell war von einem Geschworenengericht schließlich schuldig gesprochen und von einem Richter zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach einem Jahr Gefängnis hatte das Berufungsgericht das Urteil allerdings aufgehoben.

In seiner Urteilsbegründung warf der Richter den Medien nun vor, sie hätten wissentlich gegen die Sperre verstoßen, da sie ihr nicht zustimmten, und das Recht der Öffentlichkeit auf Information eigenmächtig über das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren gestellt. Er habe aber berücksichtigt, dass sich die Medien entschuldigt hätten.

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