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#Illegal: Diese Stromanbieter erhöhen Abschläge um mehr als 100 Prozent

Illegal: Diese Stromanbieter erhöhen Abschläge um mehr als 100 Prozent

Der Strompreis wird 2022 deutlich steigen. Experten gehen davon aus, dass eine Kilowattstunde im kommenden Jahr bis zu 37 Cent kostet. Manche Energieversorger erhöhen bereits heute die Abschläge – um mehr als 100 Prozent. Unzulässig, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Stromanbieter abgemahnt: Diese Energieversorger erhöhen Preise illegal um 100 Prozent
Stromanbieter abgemahnt: Diese Energieversorger erhöhen Preise illegal um 100 ProzentBildquelle: Lisa-S / Shutterstock.com

Vor Kurzem berichteten wir davon, dass die EEG-Umlage beim Strompreis ab 2021 um 3,7 Cent pro Kilowattstunde fallen soll. Dennoch befürchten Experten, dass der Strompreis im kommenden Jahr steigen wird. Der Grund dafür sind unter anderem die Netznutzungsentgelte, die Stromanbieter dem örtlichen Versorger zahlen müssen. Und diese steigen 2021 im Schnitt um 3,7 Prozent auf ein Rekordniveau. Das Ergebnis: Es könnten bis zu 37 Cent pro Kilowattstunde fällig werden.

Bei einem Single-Haushalt, der auf einen Verbrauch von etwa 1.600 kWh im Jahr kommt, wären das rund 50 Euro im Monat. Ein 2-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.500 kWh käme auf monatliche Kosten in Höhe von 77 Euro. Zum Vergleich: Heute zahlt man dem Stromanbieter als Bewohner eines Single-Haushalts etwa 35 Euro. Im 2-Personen-Haushalt werden knapp 50 Euro im Monat fällig.

Diese Stromanbieter erhöhen schon heute unrechtmäßig die Abschläge

So mancher Kunde dürfte sich in diesen Tagen beim Anblick seiner Post verwundert die Augen reiben. Denn Stromanbieter wie „immergrün“ oder „Wunderwerk“ teilen ihren Kunden eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen von teilweise über 100 Prozent bereits zum nächsten Monatsanfang mit. Dabei hat die Verbraucherzentrale NRW den Kölner Strom- und Gasanbieter „immergrün“, eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, erst vor Kurzem wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt.

→ Strompreise steigen: Das musst du jetzt zum Anbieterwechsel wissen

„Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen.“

Erhöhung der Abschlagszahlung nicht möglich, wenn …

Die Abschlagszahlung richtet sich nach dem Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum, bei der üblichen Jahresabrechnung also an dem Vorjahresverbrauch. Eine einseitige, unterjährige Erhöhung vom Stromanbieter ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nur nach einer rechtmäßigen Preiserhöhung möglich. Auch deshalb fordern die Verbraucherschützer ein Einschreiten der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde.

Dem Verbraucherschutz fallen seit einigen Wochen, insbesondere sogenannte Discount-Energieversorger mit „kreativen“ Ideen auf. Sie seien in eine finanzielle Schieflage geraten und versuchen auf Kosten der Verbraucher da wieder herauszukommen. „Die betreffenden Energieversorger überziehen hier maßlos und die Verbraucherzentrale geht juristisch dagegen vor“, sagt Schuldzinski.

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  • Stromzähler alt und neu: mpix-foto / Adobe Stock
  • Stromanbieter abgemahnt: Diese Energieversorger erhöhen Preise illegal um 100 Prozent: Lisa-S / Shutterstock.com

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