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#Trotz Notruf-Engpass kein Fehlverhalten der Polizei festgestellt

Trotz Notruf-Engpass kein Fehlverhalten der Polizei festgestellt

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Hanauer Notrufzentrale und den Polizeibeamten, der am Abend der Anschläge vom 19. Februar 2020 dort Dienst hatte. Ein Anfangsverdacht, der strafprozessrechtliche Folgen haben könnte, bestehe nicht, teilt Oberstaatsanwalt Dominik Mies mit. Anzeige erstattet hatte der Vater des an dem Abend ermordeten Vili Viorel Păun.

Bei dem Attentat waren insgesamt neun Menschen mit Migrationshintergrund von einem rassistisch motivierten Täter erschossen worden, der danach seine kranke Mutter und sich selbst tötete. Vili Viorels Vater geht davon aus, dass sein Sohn noch leben könnte, wenn er an dem Abend einen Polizeibeamten hätte sprechen können. Deshalb erstattete er Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. Vili Viorel hatte versucht, sich dem Attentäter entgegenzustellen, was er mit seinem Leben bezahlte.

Mehrfach die Notrufnummer gewählt

Zuvor war der junge Mann in seinem Auto dem Täter vom ersten Anschlagsort, dem Heumarkt in der Innenstadt, zum zweiten, dem Kurt-Schumacher-Platz in der Weststadt, gefolgt. Während der Fahrt soll er mehrfach die Notrufnummer der Polizei gewählt, doch immer nur ein Besetztzeichen erhalten haben.

Der Staatsanwaltschaft stellte sich die Frage, ob der Notruf in der Hanauer Polizeidirektion in der Anschlagsnacht ordnungsgemäß besetzt war. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, wäre herauszufinden gewesen, ob der Tod Păuns hätte verhindert werden können. Auf den Sachverhalt war die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben durch Medienberichte im Januar dieses Jahres aufmerksam geworden. Deshalb seien „Vorermittlungen“ aufgenommen worden, ob der Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens oder einer Straftat von Angehörigen der Polizeistation Hanau I bestehe. Der Prüfvorgang sei abgeschlossen. Ein Fehlverhalten habe man nicht festgestellt.

„Organisationsverschulden“?

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe den Hanauer Kollegen zudem eine Prüfung aufgetragen, ob ein „Organisationsverschulden“ vorliege. Auch das konnte die Hanauer Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen nicht erkennen. Ihren Erkenntnissen nach waren mindestens eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter am Notruf eingesetzt, die Informationen von Anrufern von den Anschlagsorten per Funk an die Kräfte am Ort des Geschehens weitergegeben hätten. Die vorgeschriebene Mindeststärke der Besetzung sei an dem Abend eingehalten worden, alle Beamten hätten zudem im Rahmen ihrer dienstlichen Vorgaben gehandelt.

Allerdings wird festgestellt, dass die Hanauer Polizeidirektion im Gegensatz zu anderen hessischen Polizeidienststellen keinen so genannten Notrufüberlauf besaß, der Anrufe bei Überlastung hätte weiterleiten können, die so ins Leere gelaufen seien. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass die Morde in Kesselstadt nicht hätten verhindert werden können, wenn Vili Viorel bei seinem ersten Versuch den Polizeinotruf erreicht hätte. Polizeikräfte hätten dafür nicht schnell genug kommen können. Gleichwohl seien Beamte zügig am Ort gewesen.

Auch stehe nicht fest, ob sich Păun in einem Gespräch mit einem Beamten davon hätte abhalten lassen, den Täter weiter zu verfolgen, der offenkundig bereits am Heumarkt mehrere Schüsse auf den Wagen des jungen Mannes abgegeben habe. Dem Verfolger des Attentäters müsse daher klar gewesen sein, dass der Täter ohne Weiteres auf ihn schießen würde. Păun dürfte die Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen sein, sagt die Staatsanwaltschaft und bezweifelt, dass er sich durch eine polizeiliche Anweisung davon hätte abhalten lassen.

Es sei beschämend, wie die Staatsanwaltschaft Hanau zwischen den Zeilen durchklingen lasse, dass Păun den Täter nicht hätte verfolgen müssen und somit selbst daran schuld gewesen sei, zum Opfer zu werden, kritisiert die Initiative 19. Februar, ein Zusammenschluss von Angehörigen und Überlebenden. Erst kürzlich sei Păun postum vom hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) mit der Medaille für Zivilcourage ausgezeichnet worden. Dabei sei abermals festgestellt worden, dass er mehrfach den Notruf gewählt habe, um die Polizei zur Hilfe zu holen und weitere Morde zu verhindern. Durch sein mutiges Verhalten habe er wahrscheinlich schon am ersten Tatort weitere Opfer verhindert, denn der Täter habe in seinen Aufzeichnungen eine weitere Bar am Kanaltorplatz als Ort für weitere Morde vorgesehen. Enttäuscht äußerte sich der Vater Niculescu Păun: Das „lange Papier“ der Staatsanwaltschaft sage nur, dass wieder niemand die Verantwortung übernehmen wolle.

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