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Wer sich vom Auftritt Joachim Herrmanns vor dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags am Mittwoch Aufklärung hinsichtlich der jüngsten Drohnen-Sichtung am Münchner Flughafen erwartet hatte, wurde enttäuscht. Der Vortrag des CSU-Innenministers beschränkte sich weitgehend auf schon Bekanntes – Errichtung eines Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrums – sowie auf Beschwörungsfloskeln. Bayern nehme bei Erkennung, Verfolgung und Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme „seit Langem eine Vorreiterrolle ein“ und sei bestrebt, „an vorderster Front der Drohnenabwehr“ zu bleiben. Herrmann hob hervor, dass im Doppelhaushalt 2024/25 etwa 1,5 Millionen Euro zur Drohnendetektion und -abwehrfähigkeit bereitgestellt worden seien. Nach Einschätzung von Fachleuten ist das ein Tropfen auf den heißen Stein.
Am 2. Oktober jedenfalls ist Bayern von unbemannten Luftfahrtsystemen kalt erwischt worden. Nach F.A.Z.-Informationen waren am Donnerstagabend vor dem Feiertag Drohnen gesichtet worden, erst in Erding über militärischen Liegenschaften, dann über dem Flughafen, der ebenfalls zur kritischen Infrastruktur gehört. Wahrscheinlich handelte es sich um Drohnen des Typs Quadrocopter, die in einem Dreierschwarm auftauchten. Dass sie zwischen zwei und drei Stunden in der Luft waren, lässt auf größere Drohnen schließen, mit größeren Batterien.
Unklar ist nach wie vor, ob es sich um eine oder zwei Dreierformationen handelte; auch derjenige, der sie gesteuert oder wenigstens zum Fliegen gebracht hat, konnte nicht ermittelt werden. Dass nicht nur an dem Donnerstag, sondern auch an den Folgetagen Flüge gestrichen wurden, lag offenbar nicht daran, dass weitere Drohnen gesichtet wurden, sondern an der Vorsicht und Nervosität der Beteiligten. Während am Tag der Sichtung nur Radar zur Verfügung stand, wurden nach F.A.Z.-Informationen an den Folgetagen Drohnendetektionssysteme der Firma ARX Robotics aus dem Landkreis Erding eingesetzt.
Bewaffnungsverbot für Drohnen soll aufgehoben werden
Vage blieb Herrmann auch in der Frage, wer hinter den Drohnenflügen stecken könnte. „Da wir keine Drohne festhalten konnten, (…) bewegt sich das alles im spekulativen Bereich.“ Die Wahl der Überflugorte, etwa das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe in Erding, weist jedoch stark in Richtung feindliche Macht. Der Innenminister wiederholte seine Ankündigung, wonach das bisherige Bewaffnungsverbot für Drohnen aufgehoben werden solle. Fachleuten ist nicht ganz klar, was er damit meint. Drohnen zu befähigen, andere Drohnen abzuschießen, kann nicht nur gefährlich sein – je nachdem, ob sie in bewohntem Gebiet eingesetzt werden oder nicht –, sondern ist technisch bisher eher Zukunftsmusik. Drohnen in die Lage zu versetzen, andere abzufangen, etwa mit einem Netzwerfer, ist auch heute schon möglich, stößt aber schnell an Grenzen, wenn man es statt mit einer einzelnen Drohne mit einem Drohnenschwarm zu tun hat.
Beim Einsatz am Flughafen war auch die Bundeswehr beteiligt, sie war vom bayerischen Innenministerium um Amtshilfe ersucht worden. Die Rechtsgrundlage dafür ist, wie eine Expertenanhörung ergab, klärungsbedürftig. Das gilt auch für Einsätze gegen Drohnen in großer Höhe, über die Herrmann gesagt hatte, sie seien Sache der Luftwaffe.
Generalmajor Wolfgang Ohl aus dem Verteidigungsministerium hob hervor, entscheidend für die Zuständigkeit sei weder die Größe noch die Geschwindigkeit und auch nicht die Flughöhe, sondern die Frage, „woher kommt die Drohne und wie sind wir davon betroffen“. Es gehe hier also um Angriffe aus der Luft von außen. Alternativ könne die Bundeswehr hinzugezogen werden, „wenn ein Schaden katastrophischen Ausmaßes“ drohe. Die Schließung eines Flughafens für eine Stunde überschreite diese Schwelle „wohl eher nicht“.
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