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#IRT hat Forschung eingestellt: Rundfunk-Institut wird endgültig abgewickelt

IRT hat Forschung eingestellt: Rundfunk-Institut wird endgültig abgewickelt

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Nach dem Rückzug aller Gesellschafter wird das Institut für Rundfunktechnik (IRT) der öffentlich-rechtlichen Sender in München endgültig abgewickelt.

Die Forschungsarbeiten wurden eingestellt, wie das Forschungszentrum auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Arbeitsverträge der Mitarbeiter laufen demnach noch bis spätestens Ende März. Die Forschungskooperationen seien an die Partner übergeben worden. Die Mietverträge der Gebäude auf dem Gelände des Bayerischen Rundfunks seien gekündigt worden, hieß es vom IRT weiter.

Die 14 Gesellschafter hatten – angefangen mit dem ZDF im Dezember 2019 – ihr Gesellschafterverhältnis mit Frist Ende 2020 gekündigt. Die Gesellschafter waren in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle, sowie ORF in Österreich und SRG in der Schweiz.

Gesellschafter-Kündigungen bedeuten Aus für IRT

Das IRT wurde 1956 gegründet. Rund 100 Mitarbeiter waren zuletzt dort beschäftigt, darunter zahlreiche Ingenieure. Das Institut forschte zu Rundfunk- und Medientechnik. Es entwickelte in Kooperation mit den Gesellschaftern, Industrie und anderen Forschungseinrichtungen technische Lösungen. Zum Beispiel zählten Bereiche wie drahtlose Produktionstechnik oder der Netzstandard der 5. Generation (5G) dazu.

Unter den Gesellschaftern hatte es zuletzt unterschiedliche Vorstellungen zur Zukunft des IRT gegeben. Das ZDF etwa war der Auffassung, dass die Einrichtung in einen größeren Forschungsverbund integriert werden sollte. Zugleich wollte man Bemühungen von anderen Gesellschaftern wie zum Beispiel des Bayerischen Rundfunks, die über eine Fortführung in einem verkleinertem Rahmen nachdachten, konstruktiv unterstützen.

Letztlich gab es keine Lösung, die Gesellschafter zogen sich daher zurück. Es ging für sie auch darum, möglichen wirtschaftlichen Nachteilen für sich vorzubeugen – wenn man ab 2021 etwa theoretisch die Anteile von aussteigenden Gesellschaftern hätte untereinander aufteilen müssen.

Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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