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#Notenabfall bei Rechtsreferendaren

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Notenabfall bei Rechtsreferendaren

Für Juristen ist die Ausbildung mit dem Ersten Examen nicht beendet, es folgt eine zweijährige Referendarzeit, an deren Ende die „Große Juristische Staatsprüfung“ steht. Während dieser Zeit erproben sich die jungen Assessoranwärter nicht nur praktisch bei Gerichten, Behörden und Anwaltskanzleien, sondern besuchen auch Arbeitsgemeinschaften. Hier schreiben sie regelmäßig frühere Examensklausuren zur Probe. Da diese Tests mehrfach verwendet werden, können die Ergebnisse mit früheren Durchgängen verglichen werden. Der Berliner Richter am Landessozialgericht André Lietzmann, der nebenberuflich Arbeitsgemeinschaften leitet, und seit achtzehn Jahren in beide Examina prüft, schlägt nun Alarm: Das Niveau sinkt, die Noten werden schlechter. Als Grund vermutet er die digitale Lehre, hervorgerufen durch die Corona-Beschränkungen.

„Im Präsenzunterricht schaue ich in fünfzehn Gesichter, und wenn mich dann zweifelnde Augenpaare ansehen, erkläre ich das Gesagte noch einmal anders. Diese non-verbale Kommunikation fehlt bei einer Teilnahme über ein Online-Tool. Auf meinem Bildschirm sehe ich nie alle fünfzehn Referendare, sondern nur einen Teil davon, weil ich ja auch meine eigenen Folien auf dem Bildschirm anschauen muss. Ich kann also nicht erkennen, was verstanden wurde, und was nicht“, berichtet Lietzmann. Er wiederhole zwar grundsätzlich seine Erläuterungen, aber nicht alles könne vertieft behandelt werden. Früher habe er seine Schwerpunktsetzung vom Unterrichtsablauf und der Situation abhängig machen können. Das gehe heute nicht mehr.

Deutlich schlechtere Noten?

Die durchschnittliche Note in den Klausuren nach rein digitaler Lehre habe sich signifikant verschlechtert. Fehler würden bei grundsätzlichen Dingen gemacht, etwa bei der Frage, wie man einen verwaltungsrechtlichen Beschluss überschreibt und gliedert. Lietzmann führt das darauf zurück, dass der Wirkungsgrad seiner Online-Lehre schlechter als bei Präsenzveranstaltungen sei. Vom gleichen Phänomen berichten auch Leiter anderer Arbeitsgemeinschaften. Man habe den Referendaren gesagt, sie müssten noch mehr selbst üben und lernen. Große Begeisterung habe das nicht ausgelöst. Nun befürchtet Lietzmann deutlich schlechtere Noten auch in der abschließenden Staatsprüfung.

In der Berliner Referendarausbildung werden der Einführungslehrgang und die erste Arbeitsgemeinschaft, die im Zivilrecht stattfindet, als Präsenzveranstaltungen angeboten. Strafrecht und Verwaltungsrechten werden dagegen rein virtuell gelehrt, ebenso die Probeexamina. Die technische Umstellung auf digitale Lernplattformen habe zügig und reibungslos funktioniert, sagt Lietzmann. Lediglich die Wiederholungskurse für Durchfaller und die Aktenvortragslehrgänge finden mit Präsenzpflicht statt.

Nach Lietzmanns Beobachtung wünschten sich die meisten Referendare einen Präsenzunterricht. Gleichwohl zeigten sich die Referendare bisher meist zufrieden mit dem Ablauf der Online-Kurse. Ein objektives Meinungsbild unter Einschaltung des Personalrats der Referendare stehe jedoch noch aus. Ursprünglich war angedacht, im Januar wieder in den Präsenzmodus zu wechseln. Schaut man sich das aktuelle Infektionsgeschehen in Berlin an, wird das wohl kaum möglich sein.

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